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Gesundheitsnetz Simme Saane

Keine Abstimmungswiederholung in Lauenen

Aufgrund der Bekanntmachung durch die kantonale Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) zusammen mit der STS AG, dass die STS AG das Spital Zweisimmen weiterführt, hat sich die Ausgangslage geändert und in Lauenen wird keine Abstimmung wiederholt.

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Gegen die Gemeindeabstimmung vom 19. November 2023 betreffend das integrierte Versorgungsmodell des Gesundheitsnetzes Simme Saane (GSS) ist bekanntlich Beschwerde geführt worden. Mit Entscheid vom 17. Mai 2024 hat der Regierungsstatthalter Oberaargau die Beschwerde gutgeheissen und die Gemeinde Lauenen dazu verpflichtet, die Abstimmung zu wiederholen.

Am 17. Juli 2024 hat nun die kantonale Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) zusammen mit der STS AG öffentlich bekannt gegeben, dass das Spital Zweisimmen langfristig durch die STS AG weitergeführt wird. Damit hat sich die Ausgangslage entscheidend verändert.

Der Gemeinderat Lauenen hatte deshalb zu prüfen und zu entscheiden, ob aufgrund der neuen Umstände eine Wiederholung der Abstimmung überhaupt noch möglich bzw. rechtlich noch zulässig ist oder ob auf die Durchführung der Wiederholung zu verzichten ist. Gemäss juristischer Abklärung ist die Abstimmung nicht zu wiederholen, da eine Abstimmungsvorlage den Stimmberechtigten nur vorgelegt werden darf, wenn der zu fällende Beschluss rechtmässig und auch tatsächlich umsetzbar ist.

Die Gesundheit Simme Saane AG (GSS AG) sollte mit Beiträgen ein integriertes Versorgungsmodell umsetzen, das ausdrücklich «ein Akutspital» beinhaltete. Mit diesem Akutspital war das Spital Zweisimmen gemeint. Zudem standen die Beschlüsse beziehungsweise das Projekt der GSS AG unter der Bedingung, dass der Grosse Rat zusätzlich eine Bürgschaft und eine Kreditlimite zugunsten der GSS AG beschliessen würde. Die neue Ausgangslage macht nun klar, dass die GSS AG das Spital Zweisimmen nicht erhalten wird und der Grosse Rat keine zusätzlichen Millionen-Beträge zugunsten der GSS AG sprechen wird. Somit ist der Beschluss, wie er seinerzeit den Stimmberechtigten vorgelegen hat, nicht mehr umsetzbar. Der Sachverhalt, wie er der Abstimmung vom 19. November 2023 zugrunde gelegen hat, hat sich durch die mittlerweile ergangenen Entscheide des Kantons und der STS AG in wesentlichen Punkten verändert.

Aufgrund dieser Ausgangslage hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 5. August 2024 festgestellt, dass das Projekt «Integrierte Versorgung des Gesundheitsnetzes Simme Saane» undurchführbar geworden ist. Als Folge dessen hat er beschlossen, die Abstimmung nicht zu wiederholen.

Erstellt am: 07.08.2024

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