IG Spitalversorgung Simmental–Saanenland

Antwort auf die Absage derBergregion

Die Stellungnahme der Bergregion zur Nichtteilnahme an der Nachhaltigkeitsbeurteilung (NHB) bedarf einiger Richtigstellungen wie folgt:

1.Es gab nie eine Abmachung, wonach die Delegation an der NHB aus je drei Vertretern der Spital STS AG, Vorstand Bergregion und der IG zu bestehen habe. Dies ist eine Unterstellung. Wir hatten immer darauf hingewiesen, dass die Delegation breit abgestützt sein müsse über die drei Talschaften Saanenland, Obersimmental und oberes Niedersimmental. Anlässlich einer Sitzung der IG Spitalversorgung vom 28. Oktober 2009 haben wir die Zusammensetzung diskutiert und provisorisch eine Zuteilung vorgenommen.Dieses Recht nehmen wir für uns als Auftraggeber zur Prüfung uneingeschränkt allein in Anspruch und wir lassen uns, über Forderungen nach Parität hinaus, keinerlei Vorschriften machen. Die Teilnehmerzahl von ca. 20 Personen wurde denn auch mit Mail vom 13. November durch das Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE) bestätigt.

2.Es waren zu keinem Zeitpunkt mehr als 20 Personen gemeldet worden. Die erste Einladung vom 16. November 2009 umfasste 18 TeilnehmerInnen, die zweite – aus Gründen von Nachmeldungen paritätisch korrigierte Einladung vom 26. November 2009 – umfasste 16 TeilnehmerInnen. Mit Mail vom 26. November 2009 bestätigte danach das AUE, dass die Voraussetzungen zur Durchführung der NHB mit der Einladung vom 26. November 2009 gegeben seien und einer Durchführung nichts mehr im Wege stehe.Am 30. November 2009 haben wir sogar noch die Nachmeldung von Herrn VR-Präsident H.P. Schüpbach, STS AG, zur Kenntnis genommen und auch akzeptiert.

3.Die fachliche Verantwortung für die Durchführung der NHB oblag dem Vorsteher des AUE des Kantons Bern. Die von dieser Fachperson erstellte Traktandenliste abzuändern käme einer Anmassung gleich, auf die wir nicht eingehen konnten und wollten.

4.Vorgängig der NHB Ziele und Absichten zu formulieren, ist ausschliesslich Angelegenheit der für die Durchführung verantwortlichen Fachperson. Ebenso die vorgängige Definition von messbaren Zielen der einzelnen zu beurteilenden Punkte, soweit dies überhaupt möglich war, ist Aufgabe des verantwortlichen Leiters der NHB und kann und darf nicht Vorgabe aus den Reihen von Interessengruppierungen sein. Wir wollten ja eine ungefärbte, neutrale Beurteilung.

5.Als Auftraggeber und Finanzierer der NHB akzeptieren weder der Präsident der SWS noch die IG Spitalversorgung, dass einzelne Eingeladene auf die inhaltliche und fachliche Durchführung einer NHB eines ausgewiesenen Spezialisten Einfluss nehmen wollten.

Wir sind nach wie vor an der Durchführung einer NHB, welche die drei Standorte Saanen, Saanenmöser und Zweisimmen umfasst, interessiert. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Delegation repräsentativ für die drei Talschaften zusammen gesetzt ist und die alleinige Verantwortung der beauftragten Fachperson nicht von irgend welcher Seite in Frage gestellt wird. Dass die Bergregion dies nicht akzeptieren will, bedauern wir sehr. Vor was hat man wohl Angst?

Abschliessend verdanken wir die grossen Bemühungen des Amtes für Umweltkoordination und Energie der Kantonalen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion und geben gleichzeitig unserem Bedauern über die unbedachte Einflussnahme einzelner Exponenten in dieser Angelegenheit Ausdruck.

SWS und IG SpitalversorgungSimmental-Saanenland