Der Spitalstandort torpediert die Energiepolitik

Die Energiepolitik des Bundesrates fusst auf den zwei zentralen Säulen der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien. Überträgt man die Überlegungen der Wissenschaftler und Politiker auf die konkreten Entscheidungsprozesse beim Spitalneubau, so sind bezogen auf den Standort Saanenmöser zwei Schlüsse möglich: Entweder ist die Bundesverfassung und die bundesrätliche Strategie in diesem Einzelfall nicht verbindlich, dann müssten wir uns überlegen, ob wir noch zur Schweiz gehören oder über ihr stehen, oder aber die Befürworter des Standortes Saanenmöser haben keine Nachhaltigkeitsprüfung erstellt oder halten diese unter dem Deckel.

Die Energiepolitik des Bundesrates fusst auf den zwei zentralen Säulen der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien. Das Streben nach einem sparsamen Umgang mit der begrenzten Energie ist nicht bloss das Resultat der langen Amtszeit eines sozialdemokratischen Energieministers, sondern es ist in unserer Bundesverfassung verankert. In Artikel 89 verpflichten sich Bund und Kantone zu einer ausreichenden, sicheren, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieversorgung sowie zu einem sparsamen und rationellen Energieverbrauch. Ein bewusster Umgang mit Energie ist kein neuartiger Trend, sondern die Konsequenz von Vernunft und zeugt von der aktiven Verantwortung der heutigen Erwachsenen gegenüber den nächsten Generationen. Überträgt man die Überlegungen der Wissenschaftler und Politiker auf die konkreten Entscheidungsprozesse beim Spitalneubau, so sind bezogen auf den Standort Saanenmöser zwei Schlüsse möglich: Entweder ist die Bundesverfassung und die bundesrätliche Strategie in diesem Einzelfall nicht verbindlich, dann müssten wir uns überlegen, ob wir noch zur Schweiz gehören oder über ihr stehen, oder aber die Befürworter des Standortes Saanenmöser haben keine Nachhaltigkeitsprüfung erstellt oder halten diese unter dem Deckel. Jede Ärztin, jeder Pflegefachmann, Zulieferer, jede Patientin und jeder Besucher… muss bei jedem Einsatz oder Besuch zuerst eine Passfahrt von unsäglichen 300 bis 400 Metern unter die Räder nehmen, und dies unabhängig davon, von welcher Seite er oder sie anreist. Diese Höhendifferenz müsste täglich zurückgelegt werden und verschleudert unnötig viel Energie. Das entspricht ungefähr dem Aufwand eines Aufstieges vom Dorfzentrum Gstaad bis zuhinterst ins Turbach. Stellen Sie sich mal bildlich vor, wie die Familien ihre Zahnbürsten im Rotengraben deponieren und täglich ein bis zwei Mal hinaufsteigen um ihre Zähne zu pflegen! Nach zwei Tagen taucht unweigerlich die Frage auf, was sich die Erwachsenen denn damals bei der Planung überlegt haben. Kennen Sie die Antwort? Seldwyla lässt grüssen! Ein Hospitz auf der Passhöhe wird dazu führen, dass niemand mit dem Fahrrad zur Arbeit radelt. Alle werden sie mit ihrem Privatauto hinfahren, denn die im Gesundheitsbereich typisch unregelmässigen Arbeitszeiten dürften wohl kaum mit einem Fahrplan des öffentlichen Verkehrs einer Bergregion vereinbar sein. Es werden also enorme Parkplatzkapazitäten erforderlich sein, die in der Wander- und Skisaison dann – so mitten im erholsamen Grün – vehement gegen die Tagestouristen verteidigt werden müssten.

Der Standort auf der Passhöhe zwischen Saanen und Zweisimmen ist kein Kompromiss im politischen Seilziehen zwischen den Bezirken! Er ist ein Armutszeugnis von einer Ignoranz gegenüber vernünftigen Argumenten. Und so wie die Kinder ihre Zahnbürste nicht freiwillig im Rotengraben deponieren, sollten wir auch das Spital nicht in die Höhe setzen. Liebe Saaner. Bedenkt bitte, dass in Zweisimmen an optimalster Lage genügend Legatsland zur Verfügung steht. Mit der Planung könnte dort unverzüglich begonnen werden. Das baureife Projekt kann bis Ende 2012 garantiert vorliegen! Heinz Würsten, Blankenburg