Patiententransporte Spital STS

Dieses Problem ist nicht nur ein Problem des Spitalstandortes, sondern der Grundversicherung. Fairerweise darf nur die zusätzliche Distanz Zweisimmen–Thun berechnet werden.

Leider konnte/wollte man mir keine Auskunft von kompetenter Stelle betreffend Transportkosten machen. Somit fehlt «der Preis», der diese zusätzliche Strecke kostet.

Durch die verschiedenen Zusammenlegungen/Fusionen von Spitälern werden die Strecken immer länger und somit die Patiententransporte immer teurer. Die «Zeche» trägt der Patient.

Hier ein Auszug aus dem Leistungskatalog der KK-Grundversicherung:

Die Grundversicherung unterscheidet zwischen «Rettung» und «Transport». Bei einer Rettung wird der Versicherte aus einer lebensbedrohlichen Lage gerettet (z.B. nach einem Bergunfall oder bei einem Herzinfarkt). An medizinisch notwendige Rettungsaktionen bezahlt die Grundversicherung die Hälfte, maximal 5000 Franken pro Jahr. Wenn die Umstände einen Ambulanztransport erfordern, aber keine unmittelbare Lebensgefahr besteht, bezahlt die Grundversicherung wiederum die Hälfte, höchstens aber 500 Franken pro Jahr.

Transportkosten für eine Spitalverlegung, z.B. für spezielle Untersuchungen, sind vollumfänglich gedeckt. Sollte es keine positive Lösung für den Erhalt des Spitals geben, so müsste dieses Problem (was sicher nicht das einzige ist) gelöst werden. Eines war immer so, alles muss in die Stadt, niemand in die Randregionen. Wäre es nicht zumutbar z.B. «Thuner Blinddärme» in Zweisimmen zu behandeln? Es ist halt so Zweisimmen–Thun ist nicht soweit wie Thun–Zweisimmen.

Ich möchte noch an Hand eines Beispieles aufzeigen, was so ein Transport kosten kann:

Wenn man davon ausgeht, dass die meisten Leute «nur» grundversichert sind, kann so ein Transport «fast» zum Ruin führen. Bei einem epileptischen Anfall, der eine Schulterluxation zur Folge hatte, musste der Patient durch die REGA «ausgeflogen» werden. Da zuerst der Anfall war und anschliessend die Luxation (durch die Krämpfe), wäre dies ein Krankheitsfall, nicht Unfall (je nach Auslegung, nicht lebensbedrohlich, wo der Arzt das x-fache macht) und würde im max. 500 Franken vergütet. Die Rechnung belief sich jedoch auf 5300 Franken und wurde durch die Krankenkassen Grund- und Zusatzversicherung sowie REGA beglichen. Ohne die notwendigen Versicherungen kann es eine Familie ruinieren! Im besten Fall würde die Familie mit 2650 Franken und im schlechtesten Fall mit 4800 Franken belastet.

Der heute schon teure Transport wird durch die zusätzliche Strecke ehemaliger Spitalstandort–Zentralstandort verteuert und das darf nicht akzeptiert werden.

Christian Schär-Friedli, Zweisimmen