SWS Starke Wirtschaft Simmental / IGSpitalversorgung Simmental-Saanenland

Setzt die vorberatende Gesundheitskommission die Landspitäler aufs Spiel?

In der Märzsession findet im Grossen Rat die Debatte zum revidierten Spitalversorgungsgesetz statt. In der Medienmitteilung vom 28. Februar 2013 hält der Regierungsrat (RR) im Gegensatz zur vorberatenden Kommission an einer Ausgleichsabgabe mit Fond fest. Allerdings schlägt der RR vor, diese Ausgleichsabgabe nur für die Behandlung von Zusatzversicherten zu erheben.

Abgabesystem

Der angedachte Fond soll geschaffen werden, um Spitäler, die einen gesetzlichen Auftrag erfüllen, aber wenig «lukrative» Fälle zu betreuen haben, zu stützen. Solche Spitäler können oft mit den Abgeltungen der Versicherer die Rückstellungen für notwendige Erneuerungen und Investitionen nicht erreichen.

Zudem soll dieser Fond auch zur Verbesserung des Rettungswesens herangezogen werden können. Die SWS und die IG finden es ungerecht, die Ausgleichsabgabe nur auf den Behandlungen der Zusatzversicherten zu erheben. Dieses Modell ist auch von der vorberatenden Kommission ohne Gegenvorschlag abgelehnt worden. Die SWS und die IG schlagen demgegenüber vor, auf dem Umsatz jedes Spitals einen Prozentsatz als Ausgleichsabgabe zu erheben. Um die öffentlichen Spitäler gegenüber den Privatspitälern nicht über Gebühr zu benachteiligen, müsste dieser Prozentsatz bei den privaten Spitälern etwas höher liegen, weil diese von den Vergütungen für die mehrheitlich zusatzversicherten Patientinnen und Patienten im Verhältnis überdurchschnittlich profitieren.

Redlichkeit der Politik

Nachdem letztes Jahr vom Grossen Rat verschiedene Motionen zur Stärkung der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum eingereicht worden sind, wäre es ist nichts als konsequent, dieser Ausgleichsabgabe zuzustimmen. Die SWS und die IG empfehlen allen Grossrätinnen und Grossräten des Kantons Bern für eine umfassende Ausgleichsabgabe einzustehen, wenn ihnen die ländlichen Regionen ein echtes Anliegen sind. SWS/IG