Stellungnahme der IG

Der Regierungsrat hat gemäss einer Medienmitteilung vom 27. Juni 2013 der Gesundheits- und Fürsorgedirektion das Spital Zweisimmen als versorgungsnotwendig bezeichnet. Dies auf Grund der ins Spitalversorgungsgesetz neu aufgenommenen 50-km-Regel, nach welcher die Distanz zum nächst gelegenen Spital nicht grösser als 50km betragen dürfe. Nebst diesem Kriterium müssen aber auch noch die Bedarfsgerechtigkeit, die Qualität und die Wirtschaftlichkeit bestimmte Anforderungen erfüllen.

Entscheidung der Spital STS AG

Der Verwaltungsrat der Spital STS AG hat ebenfalls am 27. Juni 2013 anlässlich einer Orientierung festgehalten, über die versorgungsnotwendigen Bereiche stationäre Chirurgie, Medizin und 24-h-Notfalldienst hinaus auch die Bereiche Gynäkologie/Geburtshilfe und Dialyse weiterhin anzubieten, obwohl diese nicht Bestandteil des Basispakets der versorgungsnotwendigen Leistungen eines Spitals sind. Deshalb ist der Entscheid des Verwaltungsrats der Spital STS AG ausserordentlich erfreulich und verdient Anerkennung.

Herausforderungen für die Zukunft

Damit das Kriterium Wirtschaftlichkeit erfüllt werden kann, müssen einerseits die Fallzahlen erhöht werden und andererseits muss das in Zweisimmen angebotene Potential für Operationen und Dienstleistungen voll genutzt werden. In beiden Bereichen besteht ein beträchtliches Potential, das es zu nutzen gilt. So ist anlässlich von Gesprächen vom 26. und 27. Juni 2013 mit der Spital STS AG festgestellt worden, dass selbst bei einweisenden Ärzten und noch viel mehr bei Patienten teilweise unbekannt ist, was in Zweisimmen alles angeboten werden kann. So wird die STS AG als Hauptverantwortliche vordringlich im Sinne vertrauensbildender Massnahmen regelmässig für eine sachgerechte Information über bestehende Möglichkeiten in Zweisimmen und in Thun für die einweisende Ärzteschaft, wie auch für die Bevölkerung und die Gäste sorgen. Damit soll erreicht werden, dass sich möglichst viele Patienten innerhalb unserer Region behandeln lassen. Ausserdem sollen Patienten nach Möglichkeit zurückhaltender in Zentrumsspitäler überwiesen werden, womit die Ertragslage in Zweisimmen ebenfalls verbessert werden könnte. Darüber hinaus sind weitere Massnahmen diskutiert worden, die alle in Richtung Verbesserung der Wirtschaftlichkeit zielen. Zu guter Letzt soll unter Einbezug der Gemeinden eine Lösung angestrebt werden, die ungedeckten Kosten für den Bereich Gynäkologie/Geburtshilfe möglichst tief zu halten, was helfen würde, mit dem Kanton zu einer einvernehmlichen Lösung über finanzielle Stützungsbeiträge zu kommen.

Die wichtigsten Mitspieler jedoch sind wir alle, die Bevölkerung, die, wenn immer möglich, die Angebote in Zweisimmen nutzen soll; nur damit kann Sicherheit für die Zukunft geschaffen werden. Also, nutzen wir das Spital Zweisimmen! IG Spitalversorgung

Simmental-Saanenland