Zweitwohnungsinitiative – Spitalschliessungen

Nach der Annahme der Weber-Initiative stellt sich auch mir die Frage, was können wir dagegen tun? Ich schlage folgendes Szenario vor:

Gegen das knappe Abstimmungsresultat über die Annahme der schwer umzusetzenden Initiative wird Beschwerde geführt – und eine Nachzählung gefordert. Da inzwischen die Gemeindeschreiber der betroffenen Gemeinden die Abstimmungszettel leider schon vernichten liessen, ist dies jedoch nicht mehr möglich und der Bundesrat muss deshalb eine erneute Abstimmung anordnen. Szenario analog Beispiel nach der Abstimmung – Annahme zur Senkung der Motorfahrzeugsteuern im Kanton Bern, worüber ja am 11. März erneut hätte abgestimmt werden sollen.

Im Ernst – ich meine, dass die Auswirkungen einer Abstimmung, welche nur einen begrenzten Teil des Landesgebietes nachteilig trifft und mindestens nachstehende Artikel der Bundesverfassung verletzen – (Art. 26 Eigentumsgarantie / Art. 50 Gemeindeautonomie) zumindest als verfassungsmässig fragwürdig eingestuft werden muss. Es ist schon ein seltsames Rechtsempfinden vorhanden, wenn den Bergdörfern von den Unterländern ein Wirtschaftsbein des drei-Bein-Schemels – Landwirtschaft – Tourismus – Gewerbe, plötzlich amputiert wird. Das ist, wie wenn wir Oberländer darüber bestimmten, dass im Mittelland keine Einkaufszentren oder Stadien mehr gebaut werden dürfen.

Die Unterschätzung der Initiative durch die Politik, die Medien und die Wirtschaftsverbände hat zur aktuellen Situation geführt. Eine innerhalb von drei Wochen nach der Abstimmung einberufene Kommission soll nun die Definition rund um den Begriff Zweitwohnung erarbeiten. Der momentane Standpunkt der zuständigen Bundesrätin gegenüber der bis am 31.12. 2012 rechtskräftigen Bewilligungspraxis ist höchst befremdend. Zur Handhabung der noch im Jahr 2012 eingereichten Baugesuche steht im Initiativtext nämlich nichts. Lediglich Bewilligungen für Zweitwohnungen nach dem 1. Januar 2013 seien als nichtig zu erklären. Die am 1. Juli 2011 in Kraft getretenen Auflagen bezüglich des Raumplanungsgesetzes, wonach die Gemeinden bis am 1.1.2014 Massnahmen zu treffen haben, wären der richtige Weg gewesen.

Spitalschliessungen

Das Vorhaben der STS AG, mit dem Einverständnis einer Mehrheit des mitte-links Regierungsrates, unsere beiden Spitäler zu schliessen, ist nur eine logische Weiterführung ihrer verantwortungslosen Politik gegenüber den Randregionen. Einer Politik, welche zu einer weiteren Abwanderung mangels vorhandener Jobs und Lehrstellen führen wird. Die Ankündigung, beide Spitäler zu schliessen beweist, dass das Leben eines Simmentalers oder Saanenländers nicht gleichviel wert ist wie dasjenige eines Unterländers. Wenn der jährliche Defizitbetrag auf die Anzahl der Einwohner in den beiden Amtsbezirken Saanen und Obersimmental umgerechnet wird, ergibt sich pro Person und Jahr ein Betrag von nicht einmal 139 Franken. Im Vergleich: Für Wirtschaftsflüchtlinge (nur für Betreuung-Bewachung) wird eine mehrfache Summe ausgegeben. Ohne Einbezug der Kosten für Essen, Unterkunft, ärztliche Betreuung, Taschengeld, Freizeitaktivitäten usw. oder letztlich für die Rückschaffung.

Für was zahlen wir eigentlich noch Steuern, wenn wir vom Staat dafür nicht die Leistung erhalten, welche uns zusteht? Roland Rieder, Lenk