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Motion

Keine weiteren schädlichen Folgen für Land- und Berggemeinden

Der Regierungsrat wird beauftragt, (einen Erlass oder einen Beschluss auszuarbeiten, eine Massnahme zu ergreifen oder einen Bericht vorzulegen):

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  1. Den kantonalen Richtplan 2030 dem Grossrat zur Beratung und Genehmigung vorzulegen;
  2. Dafür zu sorgen, dass im kantonalen Richtplan 2030 eine Gleichbehandlung der Gemeinden in Bezug auf das Bevölkerungswachstum ermöglicht wird;
  3. Den Richtplan 2030 unter die Referendumsfrist zu stellen.

Es bereitet Sorgen, dass in Land- und Berggemeinden im kantonalen Richtplan 2030 fast keine Entwicklung mehr stattfinden kann. Diese ungesunde Entwicklung gilt es mit allen Mitteln zu verhindern. Die im Richtplan 2030 aufgeführten, weitreichenden Planungsmassnahmen, welche für die Gemeinden und Grundstückbesitzer einschneidende Folgen haben, dürfen nicht in die alleinige Kompetenz der Regierung fallen.

Für das Berner Oberland hat der Kantonale Richtplan nach Vorstellungen des Regierungsrats fatale Folgen. Der Regierungsrat will den Land- und Berggemeinden über einen Zeitraum von 15 Jahren max. nur noch Bauland für ein Bevölkerungswachstum zw. ein und vier Prozent zugestehen. Für viele Gemeinden des Berner Oberlands bedeutet dies für die nächsten 20 Jahre faktisch einen Einzonungsstopp.

Den Städten, Agglomerationen und einigen zum Teil willkürlich ausgewählten sogenannten Zentrumsge-meinden 4. Stufe sollen hingegen bis zu zwölf Prozent Wachstum zugestanden werden. Dies ist eine massive Ungleichbehandlung, welche die Schere zwischen armen und reichen Gemeinden weiter öffnet. Entwicklung, Wirtschaft und Wohnen soll anscheinend nur noch Rund um die Städte und in einigen ausgewählten Gemeinden stattfinden können.

Es ist daher von höchster Wichtigkeit, dass der Grossrat, als volksnahe Vertreter der Bevölkerung, die Möglichkeit erhält, seine Verbesserungsvorschläge zum Richtplan 2030 einzubringen.

Thomas Knutti (SVP)
Christian von Känel (SVP)
Anne Speiser (SVP)

Erstellt am: 12.01.2015

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