Kantonale Neuregelung seit 1. Januar 2022

Motorfahrrad-Kontrollmarken und -Kontrollschilder nur noch zentral

Seit dem 1. Januar 2022 sind im Kanton Bern die Mofa-Vignetten nicht mehr bei Ausgabestellen wie Händlern oder Poststellen erhältlich. Neu erhalten Halterinnen und Halter von Elektrobikes und Mofas, deren Fahrzeug 2021 ordentlich eingelöst wurde, Mitte Februar 2022 vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt eine Rechnung für die Vignette 2022. Nach der Bezahlung wird sie ihnen per Post zugestellt.

Motorfahrrad-Kontrollmarken und -Kontrollschilder nur noch zentral

Die Vignette für Mofas und E-Bikes wird es für das Jahr 2022 nicht mehr an den lokalen Ausgabestellen geben, sondern nur noch zentral per Post.

Aktuell zählt der Kanton Bern neben dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons rund 360 Ausgabestellen für Mofa-Vignetten und -Kontrollschilder. Dazu zählen etwa Fahrrad- und Mofa-Händler, Poststellen, Gemeinden sowie weitere Amtsstellen. Das hat sich nun seit dem 1. Januar 2022 geändert. Wie bereits in vielen anderen Kantonen wird neu auch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern ab 2022 allen bestehenden Mofa-Kundinnen und -Kunden jeweils im Februar des laufenden Jahres eine Rechnung für die neue Mofa-Vignette schicken. Mit der Bezahlung wird die neue Vignette versendet. Die Kundschaft muss dafür nicht mehr extra zum Strassenverkehrsamt.

Wer keine Vignette mehr will, verzichtet auf die Einzahlung. Damit erlischt die Verkehrszulassung per 31. Mai 2022. Daher wird empfohlen, die Rechnung frühzeitig zu zahlen.

Neue Kundinnen und Kunden müssen sich in jedem Fall an das örtliche Strassenverkehrsamt des Kantons in Bern, Thun, Orpund oder Bützberg wenden. Im Internet ist das entsprechende Formular bereits für Neukunden aufgeschaltet.

Der Preis für die Mofa-Vignette bleibt unverändert bei 32 Franken. Der Preis für ein neues Kontrollschild bleibt ebenfalls unverändert bei 10 Franken.

Im Simmental betrifft die Neuregelung rund zehn Ausgabestellen in allen Gemeinden von Lenk bis Wimmis – überwiegend in den Gemeindeverwaltungen aber auch bei Fahrrad- und Motorfahrzeug-Händlern. Ein Vignettenerwerb wird dort künftig nicht mehr möglich sein.