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eBau wird zur Pflicht

Noch bis Ende Februar konnten Baugesuche auch in Papierform eingereicht werden. Seit dem 1. März 2022 müssen im Kanton Bern sämtliche Baubewilligungsgesuche zwingend über die digitale Plattform eBau erfasst werden.

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Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe: Sämtliche Unterlagen für die Gesuche werden online erfasst und hochgeladen.

Bis zur Anpassung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 müssen der Bauverwaltung sämtliche elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen zwingend auch zweifach ausgedruckt und unterschrieben zugestellt werden. Rechtlich massgebend sind die in Papierform vorliegenden Baugesuchsunterlagen. Auch der Bauentscheid wird noch per Post eröffnet.

Erstellt am: 01.03.2022

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