150 Jahre Tradition

Die Pauschalbesteuerung wurde 1862 im Kanton Waadt eingeführt, 1934 dann in der ganzen Schweiz. Die Besteuerung nach Aufwand ist ein bewährter Weg, um ausländische Staatsangehörige, welche in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, effizient und unbürokratisch zu besteuern. Pauschalbesteuerte Personen bezahlen in der Schweiz jährlich über eine Milliarde Franken Steuern. Besonders strukturschwache Berggebiete können auf diese Einnahmen nicht verzichten und sind auf die Solidarität der «Unterländer» angewiesen. Die Abschaffung der Pauschalbesteuerung wäre ein klassisches Eigentor. Kein Starker zahlt mehr, kein Schwacher zahlt weniger, wenn die Ideologen der Gerechtigkeit ihr neidgetriebenes Vorhaben bewerkstelligen. Das Gegenteil ist richtig – wenn die Reichen gehen, zahlen alle Bleibenden mehr. Die mit einer Annahme der Initiative verbundenen Steuerausfälle wären letztlich durch den Mittelstand zu berappen. Diese wären einmal mehr die Dummen und Lackierten und müssten die Zeche bezahlen. Deshalb kann ich nicht verstehen, dass die reichen Ausländer zum Teufel gejagt und Trittbrettfahrer und Schmarotzer Tür und Tor geöffnet werden sollen. Helft mit, das Erfolgsmodell Schweiz zu erhalten. Deshalb sage ich am 30. November 2014 aus Überzeugung «Nein» zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung. Kilian Wyssen, St. Stephan