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Ab Fliessband gibt es keine Schweizer Pässe

Von Beat Bühler,Matten / St.Stephan

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Im Moment sind populistische Stimmen sehr in. Erst einmal richtig brüllen und dann alternative Fakten schaffen. Unsere Volksvertreter beschäftigen sich oft über Jahre mit den gleichen Herausforderungen, um dann dem Volk machbare Lösungen zu präsentieren. Dazu kommt, dass sich die ganze Welt weiterbewegt und entwickelt und das rasend schnell. Nun zur Vorlage, Einbürgerung von Personen der dritten Generation: Man kann den Grund bereits in der Überschrift erkennen, ohne weiter zu lesen. Wir sprechen von Leuten, die in der dritten Generation geboren wurden und bereits bei uns leben. Diese Menschen können oftmals die Sprache, welche ihre Grosseltern als Muttersprache mitgebracht haben, nicht mehr. Sie reden unsere Mundart und je nach der Sprachregion die Hauptsprache. Es ist nicht zu vergessen wie viele Leute, die in den letzten Jahrzehnten zu uns in die Schweiz gekommen sind, täglich zum Wohlstand unseres Landes und auch zur Vielfalt in unserem Volk beitragen. Auf Seite 7 in den Erläuterungen des Bundesrates steht folgendes: Die Person darf nicht älter als 25 Jahre sein. Sie muss in der Schweiz geboren sein, hier mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule besucht haben und eine Niederlassungsbewilligung besitzen. Ein Elternteil muss sich mindestens zehn Jahre in der Schweiz aufgehalten, wenigstens fünf Jahre hier die obligatorische Schule besucht und eine Niederlassungsbewilligung erworben haben. Ein Grosselternteil muss in der Schweiz ein Aufenthaltsrecht erworben haben oder schon hier geboren worden sein. Das Aufenthaltsrecht muss mit amtlichen Dokumenten glaubhaft gemacht werden. Gerade von den Vertretern der wählerstärksten Partei erwarte ich mehr Sachkenntnis und fundierte Informationen, welche einer gesunden Meinungsbildung und Stärkung unserer demokratischen Werte dienen. Wir leben in einem Paradies, Abschottung ist ganz klar nicht der richtige Weg.

Erstellt am: 09.02.2017

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