Abstimmung «Ehe für alle»

Zur Erfüllung des Kinderwunsches gleichgeschlechtlicher Paare soll am 26. September einer Gesetzesänderung zugestimmt werden, damit auch sie ein eigenes Kind aufziehen dürfen.

Biologisch wird das durch Samenspende für die Mutter ermöglicht, deren Partnerin ist die «Ehefrau der Mutter» (Art. 255a ZGB), zusammen bilden sie die Eltern. Einen Vater gibt es in der Familie nicht. Das Recht, seine beiden biologischen Eltern zu kennen, bleibt dem Kind bis zum 18. Altersjahr grundsätzlich verwehrt.

Dieses Familienbild ist im Widerspruch zur Volksabstimmung über den Vaterschaftsurlaub vor einem Jahr, der per 1. Januar 2021 schweizweit eingeführt worden ist. Argumentiert wurde damals, wie wichtig die Anwesenheit des Vaters für das Kindswohl und die Familie ist, weshalb ihm der Urlaub per Gesetz auch zugesprochen worden ist, und das erst vor einem Jahr!

Der Kinderwunsch gleichgeschlechtlicher Paare steht damit auch im Widerspruch zum Kindeswohl. Solch übereilte Änderungen in Grundsatzfragen des menschlichen Zusammenlebens kann ich nicht nachvollziehen und stimme Nein. ,

Erlenbach/Boll