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Asylgesetzrevision – eine weitere Falle für die Freiheit der Schweiz!

Von Lorenz Dreyer, Weissenburg

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Am 5. Juni stimmen wir über die Asylgesetzrevision ab. Von der Obrigkeit zu Bern wird versprochen, die Asylverfahren würden mit der neuen Gesetzgebung beschleunigt, was von den Gegnern abgestritten wird. Wem soll nun der Stimmbürger glauben? Ich mache mir meine Gedanken. Haben wir Schweizerinnen und Schweizer ein Recht auf Anwälte, die vom Staate bezahlt sind? Wohl kaum wird dies uns gewährt, richtiger Weise muss gesagt werden. Ein solches Vorhaben würde nebst dem, dass wir schon eine Asylindustrie betreiben, zusätzlich noch einen Zweig Anwaltsasylindustrie eröffnen. An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass die versprochene Verschnellerung der Verfahren in das Gegenteil verwandelt würde, da bekannterweise die Ausschaffungen nicht erfolgen.

Der zweite strittige Punkt ist das Enteignungsrecht des Bundes. Enteignungsrechte kennen wir in der Gesetzgebung für Verkehrsinfrastruktur sowie für militärische Massnahmen in Ernstfallsituationen zu Gunsten des Landes und dessen Bevölkerung. Zum Glück wird, wenn möglich, auf solche Massnahmen verzichtet. Doch wenn wir so etwas im Gesetz niedergeschrieben haben, sind wir nicht von einer Anwendung geweiht. In der neuen Asylgesetzgebung will nun der Bund nötigenfalls Enteignungen vornehmen, in Form von Infrastrukturen zur Unterbringung fremder Bevölkerung. Der Bund hat also die Absicht, zur Freude von Wirtschaftsflüchtlingen, die sich nach Milch und Honig sowie unseren Sozialwerken sehnen, die Eigentumsgarantie des eigenen Volkes zu beschneiden, dies geht nun eindeutig zu weit! Wir Schweizer wollen unsere humanitäre Hilfe an echte Flüchtlinge leisten und nicht das Land mit Wirtschaftsmigranten füllen, so dass die wirklich bedrohten keinen Platz mehr haben. Wenn wir unsere Freiheitsrechte nicht verabschieden wollen, sagen wir am 5. Juni Nein zur neuen Asylgesetzgebung!

Erstellt am: 26.05.2016

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