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Beitrag zum «offenen Brief des Gemeinderatspräsidenten Peter Brügger» in Nr. 50

Von Peter Eberhart, Erlenbach

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In dieser Stellungnahme schreibt der Gemeinderatspräsident von Erlenbach folgende Worte: «Diejenigen Volksvertreter, die seinerzeit das Spitalgesetz durchgewinkt haben (alle damals und zum Teil noch heute amtierenden Grossräte/Grossrätinnen aus unseren Tälern), mögen ihren Fehler korrigieren und das Gesetz erweitern.» Habe bisher bewusst nichts gesagt zu diversen unkorrekten Aussagen, die in dieser Zeitung gemacht wurden. Wenn aber ein Gemeinderatspräsident von «durchwinken» dieses Gesetzes spricht, so ist dies eine sehr unqualifizierte, ja irreführende Aussage, die ich so nicht unbeantwortet lassen kann. Wurde diese Aussage gar vorsätzlich falsch gemacht?

Als Vertreter des Simmentals haben wir uns stark darauf konzentriert, dass das Spital in Zweisimmen erhalten werden kann. Um diese Standortsicherung zu erreichen, habe ich mit der BDP-Fraktion die Motion eingegeben, welche die «50 Kilometer-Regelung» für die Gesetzesberatung erst ermöglichte! Dass der Regierungsrat das Spital als «versorgungsnotwendig» qualifiziert hat, ist ein Resultat dieser Bemühungen. Der damalige BDP-Grossrat Enea Martinelli und ich haben sämtliche «Register gezogen», um überhaupt diese «Versorgungsnotwendigkeit» zu erreichen! Diese Reihenfolge ist noch heute richtig. Man muss zuerst einen Standort sichern, bevor man überhaupt von einer Abteilung (wie der Geburtenabteilung) sprechen kann.

Schon die 50-Kilometer-Regelung war im Grossen Rat sehr umstritten und wurde nur knapp angenommen. Wenn wir noch die «Geburtenabteilung» hineingepackt hätten, hätten wir die 50-Kilometer-Regelung nie durchgebracht.

Die ganze Spitalgesetz-Debatte war übrigens sehr intensiv und teilweise emotional. Das ganze Protokoll ist öffentlich einsehbar (also auch für Gemeinderatspräsidenten), daraus wäre leicht ersichtlich, dass diese Gesetzgebung in seiner Gesamtheit überhaupt nichts mit «Durchwinken» zu tun gehabt hat! Dieser Prozess war nervenaufreibend und wurde selbst in der vorberatenden Kommission in vielen Sitzungen auch emotional hochintensiv beraten. Dies als Durchwinken zu bezeichnen, grenzt schon an eine Verleumdung. Das Gesetz bildet das ab, was zu diesem Zeitpunkt erreichbar war. Weiter schreibt der Gemeinderatspräsident, man könne ja das Gesetz «erweitern». Dies bedeutet noch einmal überarbeiten. Vergessen hat der Briefschreiber dabei, dass dann wieder ALLE Gegebenheiten neu geschrieben werden können. Da die Urheber der 50-Kilometer-Regelung nicht mehr im Grossen Rat sind, dürften die Gegner dieser Regelung «Morgenluft» verspüren, und wohl ernsthaft versuchen, diese wieder zu eliminieren. Die Stimmung innerhalb des Kantons ist nicht unbedingt «pro Zweisimmen», daher wäre ein solcher Versuch nicht chancenlos…

Die Geburtenabteilungen können nur durch eine kostendeckende Vergütung durch die Versicherungen an die Spitäler gesichert werden. Hier liegt der sinnvolle Ansatzpunkt, denn viele Spitäler in der Schweiz haben Mühe, die Geburten kostendeckend durchzuführen.

Ich hoffe sehr, dass in Zukunft die Wahrheit im Vordergrund stehen wird. Ich erwarte dies von allen Personen, und speziell von Personen, die öffentliche Ämter besetzen und glauben, sie müssten alle belehren.

Erstellt am: 18.12.2014

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