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Stille Sanierung BDG à la Saanen und Zweisimmen

Bitte um Bereinigung!

Von Matthias Kurt, Zweisimmen

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Einem alt Politiker ist längstens klar, dass im Politisieren selten die beste Lösung gewählt wird. Oft müssen wir uns nach harter Debatte mit der viert- oder fünftbesten Lösung, dem Machbaren, zufrieden geben. Bei der Sanierung BDG ist die beste Lösung das gesetzliche Nachlassverfahren – so wie wir besorgte Bürger schon vor zwei Jahren gefordert haben – ums verrecken verhindert worden. Immerhin haben die Stimmbürger von Saanen und Zweisimmen nun mit der stillen Sanierung die zweitbeste Lösung gewählt, was leider zugleich auch die schlechteste Lösung ist! Mittels einer Hauruckübung wird die BDG bis Ende 2018 entschuldet und neu finanziert. Unternehmerisch wird die BDG ein Sanierungsfall bleiben. Und trotz der Reduktion des Gemeinde-Aktienanteils auf 30 Prozent findet keine Entpolitisierung der BDG statt.

Bald werden 2018 wieder Gemeindebeiträge für die Jahre ab 2019 zu sprechen sein. Hohe Beträge, weil die BDG wie ein Junkie von Spritzen, Gemeindegeldspritzen, abhängig ist. Laut dem Sanierungsbericht der Firma Grischconsulta, auf den sich die Entscheide der Gemeindeversammlungen in Saanen und Zweisimmen beziehen, werden ab 2019 weiterhin von den Gemeinden jährlich mindestens 3,8 Mio. Franken Betriebsbeiträge erwartet. Da wird auch die jährliche Rellerli-Million von der Gemeinde Saanen, trotz Rückbau der Gondelbahn, weiterhin gerne benutzt. Als Rellerli-Freund stelle ich fest, dass diese Million schon jetzt für vieles andere verwendet wird und worden ist. Von den Gemeinden werden ab 2019 zudem hohe Investitionsbeiträge an neue Ersatzbahnen erwartet. Im Grischconsulta Bericht steht: «Ab Geschäftsjahr 18/19 werden Ersatzinvestitionen nach dem Modell 60% durch Standortgemeinde oder Sponsoren/Gönner und 40% durch BDG finanziert». Darüber werden die Gemeindeversammlungen Ende 2018 entscheiden. Doch laut Protokoll der Gemeindeversammlungen wurden die Bürger von Saanen und Zweisimmen unterschiedlich zum 60%/40%-Schlüssel informiert. In Saanen heisst es laut Protokoll «60% Finanzierung grundsätzlich durch die Standortgemeinden». Im Protokoll von Zweisimmen sagt dagegen der Gemeinderatspräsident «Die 60% werden dannzumal von der Gesamtheit der Gemeinden, Sponsoren und Privaten aufzubringen sein». Wobei er auf Ruf des Beraters «der Berner Gemeinden» gesagt hat.

Es wird um happige Beträge gehen. Betrachten wir das Beispiel Zweisimmen mit der 10-Jahresphase 2009–2018 und der 15-Jahresphase 2019–2033 mit dem Neubau der Rinderbergbahn. Wurden 2008 mit dem Modell Konzentration jährlich knapp 200000 Franken beschlossen, ist dieser Betrag vorletzte Woche mit der Genehmigung der Aufstockung des Aktienkapitals (inkl. Agio) auf jährlich satte 450000 Franken gewachsen. Und wenn Zweisimmen 60% an die neue Rinderbergbahn zahlen muss, werden es ab 2019 jährlich mindestens 1,2 Mio Franken sein. Das wird 2018 ein harter Entscheid, wo es um die Frage geht, ob das grosse BDG-Bergbahnen-Angebot mit einem wirtschaftlich soliden Ostsektor und einem Westsektor – unternehmerisch auf Stufe Ramsch – für die Gemeindefinanzen noch tragbar sein wird.

Damit es keine Spannungen zwischen Saanen und Zweisimmen gibt, ist eine rasche Bereinigung der 60Prozent-Frage nötig: Welcher Verteilmodus ist gemeint!? Wichtig ist zudem, dass die Bürger schon im Sommer 2017 über künftige Subventionsforderungen informiert werden, damit es Ende 2018 nicht wie so oft zu einem – to be or not to be – überhasteten Entscheid kommt. Noch wichtiger ist nun ein kommender starker Winter. Diesen wünschen wir uns und von Herzen der neuen Geschäftsleitung und Verwaltung der BDG.

Erstellt am: 08.10.2015

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