Das Irren oder der Weg zur Einsicht!

In einer Angelegenheit irrt sich wahrscheinlich FDP-Präsident vom Berner Oberland, Mathias Siegenthaler, in seinem Leserbrief, wenn er sagt, dass die Selbstbestimmungsinitiative (SBI) in keinem beigeredeten Zusammenhang stehe mit einem EU-Beitritt. Denn die Ablehnung dieser Initiative ist ganz sicher der Anfang des schleichenden EU-Beitritts. Wenn Herr Siegenthaler ein Gegner der SBI ist, ist er ja ein Befürworter vom Rahmenabkommen, mit dem sich der Bundesrat wie im vergangenen Sommer immer wieder befasst und mit der EU einen Rahmenvertrag abschliessen möchte. Dieser Rahmenvertrag hat mindestens drei Schwerpunkte:

Alles, was die EU als «binnenmarkt-relevant» deklariert, werde die Schweiz automatisch übernehmen;

Die Schweiz akzeptiere den EU-Gerichtshof als letzte, unanfechtbare Gerichtsinstanz zu Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung bilateraler Verträge zwischen Bern und Brüssel;

Der Bundesrat sichere der EU ein Sanktionsrecht zu für den Fall, dass Bern einen Entscheid des EU-Gerichtshofs nicht übernehmen könne oder wolle.

Ob diese drei Schwerpunkte EU-Beitritt ablehnend sind, überlasse ich, den SBI-Gegnern zu beurteilen.

Herr Siegenthaler teilt im Weiteren mit, dass die SBI das berechtigte Problem des Normenkonflikts zwischen Völkerrecht und Landesrecht aufnimmt, aber dass die Initiative eine unbrauchbare Lösung präsentiere. Wo ist dann die brauchbare Lösung der Initiativgegner?

Könnte es sein, dass die Initiativgegner den Regelungen zwischen der Schweiz und der EU im Freihandelsvertrag von 1972 zu wenig Beachtung schenken? Damals wurde Massgebliches und Gutes geregelt, das man weiterhin beibehalten sollte.

Wenn ich übers Ganze schaue, hat Herr Siegenthaler einen Widerspruch zu seiner Argumentation. Wenn er Nein sagt zur SBI, ist er ja ein Befürworter von einem EU-Beitritt. Hoffentlich ist er sich das bewusst. ,

Erlenbach