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Das Nein galt nur der Abstimmungsvorlage – nicht dem Spital

Von Vreni & Adolf Schlunegger, Gsteig, Karin von Siebenthal, Feutersoey

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Als Bürgerin oder Bürger von Gsteig haben wir an unserer Gemeindeversammlung vom 25. August 2023 kein Nein zu einer guten Gesundheitsversorgung und auch kein Nein zu einem Spital in Zweisimmen abgegeben. Wir haben auch kein Nein zu einer Mitbeteiligung an den Kosten dieser Grundversorgung abgegeben!

Das Nein galt der Abstimmungsvorlage, die hiess «Beschlussfassung über eine jährlich wiederkehrende finanzielle Beteiligung von 51701 Franken an die Gesundheit Simme Saane AG für den Betrieb zur nachhaltigen Sicherung des integrierten Versorgungsmodells «Gesundheitsnetz Simme Saane» mit einem Akutspital sowie über einen Kredit von 11489 Franken pro Jahr für die ersten 5 Jahre für den Aufbau und die Entwicklung des integrierten Gesundheitsnetzes Simme Saane.

Trotz Erläuterungen und vielen Voten über die Dringlichkeit einer Zustimmung, konnten wichtige Fragen nicht geklärt werden. Die Fakten, wie die GSS ihren Auftrag umzusetzen denkt, haben nicht überzeugen können. Das Nein galt den Grundlagen auf derer Basis das uns dargelegte integrierte Versorgungsmodell an den Informationsanlässen und dem anschliessend veröffentlichten Businessplan vorgestellt worden ist. Es blieben zu viele ungeklärte Fragen offen, Antworten erschienen zu diffus und die getroffenen Annahmen zu optimistisch.

Als Bürger und Bürgerinnen schätzten wir, dass an unserer Gemeindeversammlung verschiedene Voten, Fragen und Meinungen geäussert werden konnten, dass verschiedene Sichtweisen offen formuliert wurden und dass Gemeinderäte versuchten auf Fragen einzugehen und ihre Gedanken auf Nachfrage aus dem Stimmvolk äusserten. Wir schätzten es, dass eine Auseinandersetzung mit der zu fällenden Beschlussfassung möglich war.

Durch die Bergregion Obersimmental Saanenland (BROSSA) wurde festgelegt, dass alle sieben Gemeinden dem Geschäft zustimmen müssen, um das integrierte Versorgungsmodell «Gesundheitsnetz Simme Saane» mit einem Akutspital umzusetzen. Der negative Volksentscheid in der Gemeinde Gsteig hat damit zur Folge, dass gemäss Stellungnahme des Kantons nun ein ambulantes Gesundheitszentrum aufgebaut wird. Dies erfordert ein neues Versorgungskonzept, welches durch die Spital STS AG gemeinsam mit den Fachpersonen des Spitals Zweisimmen entwickelt, mit der BROSSA und weiteren Partnern diskutiert sowie mit der GSI abgestimmt werden wird. Dies erachten wir als Alternative. Wir sagen Ja

zu einem regionalen Gesundheitszentrum, in dem Menschen notfallversorgt, stabilisiert und auch über Nacht überwacht werden können;

zu einem gut ausgebauten und funktionierenden Rettungsdienst;

zu einem Gesundheitszentrum, das personell und finanziell auch langfristig und nachhaltig betrieben werden kann;

zu einem Kanton Bern, der seine Zuständigkeit für die medizinische Grundversorgung bewahren und wahrnehmen soll und die Verantwortung dafür beibehält;

zu den Betrieben «Alterswohnen», wie sie aktuell funktionieren und auch in Zukunft weiter so betrieben werden sollen;

zur angemessenen Mitfinanzierung durch die Gemeinden der BROSSA.

Dass am Tage nach den Gemeindeversammlungen aus verschiedenen Quellen zu vernehmen ist, dass die GSS sofort nach einer Lösung sucht, ihr Projekt nun ohne die Gemeinde Gsteig umzusetzen, stimmt uns nachdenklich. Wir haben Nein gestimmt, weil für uns damit die Möglichkeit bestand, dass die Alternative des ambulanten Gesundheitszentrums ausgearbeitet wird, weil wir diesem längerfristig eine realere Chance geben. Die Abstimmungsvorlage wurde durch die BROSSA und nicht durch die Gemeinde Gsteig so festgelegt. Daher ist dieser Ausgang aus unserer Sicht so zu akzeptieren – ebenso wie selbstverständlich ein anderer Ausgang zu akzeptieren gewesen wäre.

Es stimmt uns weiter nachdenklich, dass der Kanton Bern den Betrieb und die Mitfinanzierung unser als «versorgungsnotwendig» eingestuftes Spital via GSS an unsere Gemeinden übergeben will. Nachdem unsere Spitäler vor noch nicht allzu ferner Zeit mangels Finanzierbarkeit von den Gemeinden an den Kanton übergeben wurden, können wir diese Rückkehr nicht verstehen. Wir meinen, dass in der Spitalgesetzgebung der Versorgungsauftrag festgelegt worden ist und auch eingehalten werden müsste – ausser die Gesetzgebung würde neu angepasst. Wir gehen davon aus, dass wir in Gsteig, ebenso wie die Menschen in anderen Regionen, ein Anrecht auf eine durch den Kanton gewährleistete, medizinische Grund- und Notfallversorgung in angemessener Reichweite haben.

Erstellt am: 31.08.2023

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