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Offener Brief an das Bernische Parlament

Debatte zur Motion Knutti «Stopp dem Angebotsabbau in den öffentlichen Spitälern»

Von Hans-Peter Böhlen, Lenk

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Als Steuer- und Prämienzahler habe auch ich diese Debatte am 3. September im Grossen Rat verfolgt und mit Interesse mir die einzelnen Voten zu Gemüte geführt. Meine Bilanz dieser Debatte:

1. Die Mehrheit des Grossen Rates predigt Wasser und trinkt Wein. Dies deshalb, weil diese ständig vom Sparen spricht aber genau das Gegenteil vollzieht! Denn wenn Behandlungen in einem Zentrumsspital statt in einem peripheren Landspital durchgeführt werden, sind die Behandlungskosten wesentlich teurer, weil eine viel zu teure Infrastruktur in Anspruch genommen wird, die es für einen einfachen Fall gar nicht braucht.

2. Diejenigen Grossrätinnen und Grossräte, welche behaupten, Qualität sei nur mit grosser Menge zu erreichen, leben offensichtlich fernab «handwerklicher» Praxis. Denn ein Chirurg ist nichts anderes als ein Spezialhandwerker. Und ein Handwerker, der seine Arbeit nicht aus Gewohnheit macht, geht mit viel grösserer Sorgfalt ans Werk, als einer der «Serienarbeit» verrichtet. Und deshalb kann bei diesem grundsätzlich von einer qualitativ guten Arbeit ausgegangen werden.

3. Wenn eine Grossrätin von Brunnenvergiftung derjenigen spricht die mit einer Motion Grundversorgung in peripheren Gebieten fordern, hat sie offensichtlich nicht realisiert, dass die Mehrheit des Grossen Rates bei der Verabschiedung des nun gültigen Spitalversorgungsgesetzes selbst Brunnenvergiftung begangen hat. Statt mitzuhelfen, diese Giftbrühe zu reinigen – wozu die Motion ein erstes Mittel hätte sein können – will sie weiterhin diese der Bevölkerung zumuten und die Einwohner in peripheren Gebieten zu Drittklassebürgern degradieren.

4. Für mich als Bürger in fortgeschrittenem Alter ist es schlicht nicht nachvollziehbar, wenn eine Mehrheit des Grossen Rates immer wieder die Schallplatte des privatrechtlichen Unternehmertums auflegt, in einem Bereich, in welchem das gar nicht zum Tragen kommen kann, weil der Kanton und damit wir Steuer- und PrämienzahlerInnen Eigentümer sind! Es geht um medizinische Grundversorgung auch im Akutsomatischen Bereich und die kann nicht sichergestellt werden, wenn das nächste Spital bis zu 70 Kilometer gewundene Strasse entfernt liegt. Einer der Gründe, warum ich vor mehr als 15 Jahren an die Lenk gezogen bin, war das Vorhandensein eines Akutspitals in der Nähe. Und so geht es vielen anderen auch, wie Grossrat Chr. von Känel in seinem Votum festgehalten hat.

Fazit: Der Grosse Rat des Kantons Bern missachtet in der Mehrheit seinen Verfassungsauftrag zur Sicherstellung einer medizinischen Grundversorgung für die gesamte Bevölkerung. Sehr geehrte Damen und Herren Grossrätinnen und Grossräte. Es geht bei dieser Thematik nicht um Parteipolitik wie in manchen Voten zum Ausdruck gekommen ist. Es geht schlicht und einfach um die Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung der Bevölkerung in peripheren Regionen des ganzen Kantons Bern.

Erstellt am: 11.09.2014

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