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Von Thomas Knutti,Grossrat, Weissenburg

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Bei der Abstimmung über die Durchsetzungsinitiative wurde der Bevölkerung von vielen Exponenten versprochen, dass mit dem «pfefferscharfen» Umsetzungsgesetz zur Ausschaffungsinitiative mit rund 4000 Ausschaffungen gerechnet werden kann. Nach der Abstimmung wurde diese Zahl als «irreführend» betitelt und es werde höchstens 1600 Landesverweise geben.

Am 5. Juni fällt die Entscheidung über die Änderung des Asylgesetzes und wieder wird der Bevölkerung versprochen, dass mit Gratisanwälten und Enteignungen die Asylverfahren beschleunigt werden können. 72 Prozent der Asylbewerber sind Männer. Hat ein Asylbewerber einmal in der Schweiz Fuss gefasst, folgt der Familiennachzug. Ob echte oder unechte Flüchtlinge ist für unsere Migrationsämter kaum zu klären. Leider steigert das neue Asylgesetz die Attraktivität der Schweiz, gerade für junge Männer auf der Suche nach einem besseren Leben. Die Revision sieht ebenfalls Grundstücke für den Neubau von Asyl-Bundeszentren zu enteignen. Wir dürfen uns jetzt nicht ein weiteres Mal von der Obrigkeit verleiten lassen und die Asylgesetzrevision ist ganz klar abzulehnen.

Erstellt am: 19.05.2016

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