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Der Bundesrat kann… Wollt Ihr das wirklich?

Von Elisabeth Eymann

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Ein «Ja» zum Covid-Gesetz bedeutet:

Der Bundesrat kann gemäss Art. 1 bis Ende 2031 in dringenden Fällen Beschlüsse fassen, ohne das Parlament zu fragen.

Der Bundesrat kann gemäss Art. 9 in die Gesetzgebung zur Schuldbetreibung und Konkurs eingreifen und somit Eigentumsrechte beschneiden.

Der Bundesrat kann willkürlich und alleine über Einschränkungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens bis Ende 2031 entscheiden.

Diskriminierung und Massenüberwachung werden in Art. 3 festgeschrieben. Contact Tracing, Schwellenwerte, Impfplan, Quarantäne-Anordnungen und Tests werden per Gesetz vom Bundesrat angeordnet.

Die Einführung des Covid-Zertifikats in Art. 6a erlaubt die Einschränkung und Überwachung der Bürger – dauerhaft!

Das hat nichts damit zu tun, ob man Impfbefürworter oder Impfgegner, ob man für oder gegen die Corona Massnahmen ist.

Sondern damit, dass das Covid-Gesetz eine uneingeschränkte Vollmacht für den Bundesrat und nicht zuletzt deshalb eine grosse Gefahr für unsere Demokratie ist.

Darum stimme ich am 28. November Nein zum Covid Gesetz.

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Erlenbach

Erstellt am: 28.10.2021

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Kommentare
Lic. iur. Jonas Bollmann 10.11.202116:47 Uhr

Sie haben da etwas falsch verstanden, weshalb dieser Artikel nun etwas dumm da steht. Nur Art. 1 Abs. 4-6 und Art. 9c haben bis 2031 Geltung. Alle anderen Bestimmungen laufen 2022 aus.


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