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Die Elterninitiative Simmental ist besorgt und hat Bedenken gegen die bevorstehenden Massnahmen

Von Für die Elterninitiative Simmental: Renata Wehner, Erlenbach; Damaris Zahler, Matten; Heidi Bäbler, Lenk

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Nach der Einführung der Maskenpflicht im Kanton Bern ab der 5. Klasse wurden von einzelnen besorgten Eltern Briefe an Schulleitungen und auch an den Regierungsrat geschickt. Die meisten drückten ihre Besorgnis aus, was Maskentragen bei den Kindern für Folgen haben kann.

Die Rückmeldungen fielen folgendermassen aus: Regierungsrätin Christine Häsler begründet die Maskenpflicht damit, dass Schulen nicht geschlossen werden müssten und somit die chancengleiche Bildung gewährleistet wird.

Der Tenor bei den einzelnen Schulleitungen ist überall ähnlich. Man beruft sich grundsätzlich auf die Beschlüsse des Regierungsrates. Die Verantwortlichen haben in ihren Stellungnahmen teilweise andere Untertöne, so die Schulleitung von St. Stephan, die zu bedenken gibt, dass die Maskenpflicht ab der 5. Klasse ja schon sehr weit gehe und das Wohl des Kindes prioritär sei. Zweisimmen und Lenk hingegen weisen darauf hin, dass eine Schulleitung nicht die richtige Instanz für die Äusserungen solcher Bedenken sei, da sie ja alles nach Vorschrift ausführen müsse. Von den Schulen LEDO (Latterbach, Erlenbach, Därstetten, Oberwil) wurde betont, dass Testungen freiwillig seien, aber eben alles umgesetzt werden müsse.

Nach diesen Statements sind wir überzeugt, dass sowohl eine Vernetzung im Simmental sinnvoll und notwendig ist, als auch die Kontaktaufnahme mit den schon bestehenden Vereinen im Kanton Bern, die in Zusammenarbeit mit Anwälten gegen die Maskenpflicht angehen. Ausserdem erreichte es eine Gruppe aus dem Kanton Bern mit fast 500 Unterschriften, Regierungsrätin Christine Häsler an den runden Tisch einzuladen. Frau Häsler stellte klar, dass sie zwar für die Massnahmen geradestehen muss, sie aber nicht die Initiatorin der Massnahmen sei. Dies war ein Entscheid des Gesamtregierungsrates, dessen Mitglieder nur je eine Stimme haben.

Durch die Vereine «Kinder atmen auf» und «Familientaskforce» wurden zwei verschiedene Beschwerden gegen die Maskenpflicht der 5. und 6. Klasse beim Bundesgericht eingereicht. Eine Stellungnahme wird demnächst erwartet.

Die Ereignisse in Oberwil und Därstetten (Massentests und Schliessung der Schulen) zeigen Folgendes auf:

die Maskenpflicht verhindert eine Schulschliessung nicht (siehe auch Sekundarschule Erlenbach) und somit kann die chancengleiche Bildung auch nicht aufrecht erhalten werden.

Die Tests werden als freiwillig deklariert, wer sich aber entscheidet, sein Kind nicht testen zu lassen, muss sein Kind trotzdem unter Quarantäne stellen. Es darf also während zehn Tagen nicht zur Schule, auch bei bester Gesundheit.

Die Schulleitungen haben durchaus einen gewissen Spielraum, und zwar auf beide Seiten. Das heisst, die Schulleitungen dürfen durchaus kindergerechte Lösungen für ihre Schulen finden – oder auch nicht (z.B. Handhabung von Einzelfällen, Maskendispense, Schulschliessung ja oder nein? usw.).

Im Simmental gibt es Eltern und Lehrer, die sich der Würde des Menschen und insbesondere dem Schutz der Kinder verpflichtet fühlen. Viele Eltern wissen aber nicht, welches die Rechte der Kinder und Eltern bei Testungen sind. Deshalb versuchen wir bei Anfragen und durch Leserbriefe aufzuklären oder an weitere Stellen zu verweisen.

Anhand der Medienmitteilung des Regierungsrates vom 30. März 2021 werden voraussichtlich nach den Frühlingsferien breite Testungen an den Schulen durchgeführt. Wir stehen erst am Anfang. Es ist wichtig, zu wissen, dass der Bundesrat sich am 19. Juni 2020 mit klaren Worten gegen eine Motion von Nationalrätin Verena Herzog ausgesprochen hat, die ein grossflächiges, systematisches Testen vorschlug. Auf solche Aussagen müsste man sich verlassen können.

Sollten Sie als Eltern aufgrund persönlicher Beurteilung zum Schluss kommen, eine Covid-19-Testung sei für ihr Kind nicht gut, oder lehnen Sie eine Testung aus anderen Gründen ab, so sollten Sie in der aktuellen besonderen Lage rasch handeln. Untersagen Sie der Schule und allen Ärzten, die allenfalls mit ihrem Kind in Kontakt kommen, ausdrücklich und schriftlich, ihr Kind einem wie auch immer gearteten Covid-19-Test zu unterziehen.

Unsere Kinder stehen nach Art. 11 Abs. 1 unserer Bundesverfassung unter besonderem Schutz auf ihre Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung. Etliche Punkte, die unter diesen besonderen Schutz für die Kinder fallen, wurden seit einem Jahr von den Verantwortlichen auf’s Schärfste missachtet, auch wenn sich einige dessen vielleicht nicht – oder nicht voll – bewusst waren. Auch wird der Art. 3 der UNO Kinderrechtskonvention mehrfach verletzt.

Solange Wissenschaftler und Experten sich noch nicht einig sind, ob der PCR-Test überhaupt geeignet ist, eine Infektion nachzuweisen und es noch nicht klar belegt ist, ob das Maskentragen den gewünschten Schutz bringt und unerwünschte Nebenwirkungen ausbleiben, wollen wir uns als Elterninitiative weiterhin dafür einsetzen, dass unsere Kinder in Zukunft wieder masken- und testfrei zur Schule gehen können!

Erstellt am: 15.04.2021

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