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Die Erbschaftssteuerinitiative ist aus folgenden Gründen abzulehnen:

Von Anne Speiser

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1. Das Vermögen wird bereits heute mehrfach besteuert. Insbesondere eine Doppelbelastung durch Vermögenssteuer und Erbschaftssteuer ist nicht gerechtfertigt. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, Vermögen umzuverteilen! Der Wohlstand in der Schweiz wurde nicht durch Umverteilung geschaffen, sondern durch Anreize, hier zu arbeiten und zu investieren. Der Staat muss bestimmte Leistungen erbringen und diese müssen von uns allen finanziert werden. Schon heute finanzieren die Wohlhabenden den grössten Teil dieser Ausgaben. Die Schweiz ist keineswegs ein Steuerparadies, weder für den Mittelstand, noch für Wohlhabende. Man kann das Fuder nicht beliebig überladen…

2. Die Erbschaftssteuerinitiative entzieht den Kantonen die Besteuerungskompetenz und führt zu einer Zentralisierung. Damit verbunden wäre interessanterweise nicht nur eine Steuererhöhung für die Kinder, sondern für fast alle übrigen Erben, insbesondere die nicht verwandten, eine erhebliche Steuersenkung. Es ist nicht einzusehen, weshalb entfernt oder nicht verwandte Erben zulasten der Kinder begünstigt werden sollen.

3. Das Hauptproblem einer Erbschaftssteuer für Nachkommen – die Gefährdung von Unternehmen und Arbeitsplätzen – haben die Initianten zwar erkannt, aber nicht gelöst, weil es gar nicht lösbar ist: Entweder man besteuert die Unternehmensnachfolge und schwächt damit die Unternehmen oder man verzichtet darauf und schafft eine gewaltige Ausnahme. In Deutschland hat erst kürzlich das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Freistellung von Unternehmen bei der Erbschaftssteuer gegen das Rechtsgleichheitsgebot verstösst. Ein hoher Freibetrag für Unternehmen (man verspricht nun 50 Mio., aber ohne jede Garantie) wäre zwar aus wirtschaftspolitischen Gründen unbedingt nötig, würde aber zu extremen Ungleichbehandlungen führen und hätte zudem dramatische Folgen für das Steueraufkommen: Es würden dann zwar fast alle Unternehmensnachfolgen steuerfrei bleiben, aber das hätte enorme Steuerausfälle zur Folge, denn die grössten Vermögen werden in der Praxis in Form von Aktien vererbt. Da will man also einerseits eine Erbschaftssteuer für Kinder einführen und gleichzeitig dort, wo die Musik spielt, die grössten Ausnahmen machen. Das zeigt, dass die Erbschaftssteuer für Nachkommen schon im Ansatz falsch ist. Wehret den Anfängen! Das heutige System ist gut und hat sich bewährt. Es braucht absolut keine Reform.

4. Die Rechtsgleichheit wird durch die Initiative gleich mehrfach verletzt: Erstens durch die Rückwirkung mittels Einbezug von Schenkungen seit 2012. Auch hier gilt: Wehret den Anfängen! Wir dürfen nicht zulassen, dass in der Schweiz die Unsitte einreisst, Gesetze rückwirkend zu ändern und Steuern rückwirkend einzuführen. Zweitens führt die Initiative zu einer Ungleichbehandlung von Erben, weil der Freibetrag von zwei Mio. Franken nur pro Erbgang anstatt pro Erbe gelten soll. Ein Einzelkind könnte also zwei Mio. Franken steuerfrei erben, während vier Kinder selbst wenn sie nur die Hälfte (je eine Mio.) erben, je eine halbe Million versteuern müssten. Die Ungleichbehandlung von Erben von Unternehmen mit Erben von übrigem Vermögen wurde oben schon erwähnt. Eine weitere krasse Ungleichbehandlung ist die komplette Freistellung von Landwirtschaftsbetrieben. Das wurde nicht aus Liebe zu den Bauern gemacht, sondern aus politischem Kalkül, aus Angst vor der Bauernlobby.

5. Die neue Erbschaftssteuer würde zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten führen, vor allem bezüglich Bewertung. Das Hauptproblem ist die Einführung des Verkehrswertprinzips bei Immobilien aber auch bei Familienunternehmen. Die kantonalen Erbschaftssteuern verwenden heute jeweils den Vermögenssteuerwert, was für die Veranlagung ganz einfach ist. Künftig müssten in jedem Erbgang alle Immobilien und alle Familienbetriebe individuell geschätzt werden, wobei die Schätzungen der Steuerverwaltung und die Schätzungen der Steuerpflichtigen naturgemäss völlig anders aussehen würden. Da es hier um sehr hohe Summen geht (z.B. 20 000 Franken Steuer bei bloss 100 000 Franken Schätzungsdifferenz) kann man sich leicht vorstellen, wie viele Streitigkeiten daraus entstehen würden. Anwälte und Treuhänder würde das zwar freuen, alle anderen aber kaum. Auch hier gilt: Wehret den Anfängen!

6. Die AHV Finanzierung tönt zwar verlockend, ist aber eine Mogelpackung: Der Beitrag durch die Erbschafssteuer wäre nur ein Tropfen auf dem heissen Stein, zumal das Steueraufkommen wegen hoher Freibeträge bei Unternehmen viel kleiner wäre als angenommen. Die AHV kann langfristig nicht mit einer Erbschaftssteuer gesichert werden, das ist selbst den Initianten klar.

Deshalb Nein zur Erbschaftssteuerinitiative am 14. Juni 2015 (siehe Inserat)!

Erstellt am: 21.05.2015

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