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Entwicklungsmöglichkeiten ländlicher Gemeinden

Von Barbara Josi

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Am 14. Februar 2017 trafen sich auf meine Einladung hin 60 Gemeindepolitiker aus dem Berner Oberland, um über die fehlenden Entwicklungsmöglichkeiten von ländlichen Gemeinden zu diskutieren. Stein des Anstosses war der kantonale Richtplan, welcher neues Bauland fast nur noch in Städten und Agglomerationen vorsieht. Ländliche Gemeinden haben kaum noch Möglichkeiten, sich zu entwickeln. Zudem belastet uns, dass die vielen bestehenden Gebäude ausserhalb der Bauzone kaum nutzbar sind. Es drohen Arbeitsplatzverluste, Abwanderung und weitere Schulschliessungen. 72 von 80 Oberländer Gemeinden haben in der Folge eine Resolution verabschiedet, welche Folgendes fordert:

a) gleiche Voraussetzungen für alle Gemeinden im Kanton Bern

b) eine möglichst vollständige Nutzung von bestehenden Gebäuden ausserhalb der Bauzone.

Ein Gespräch mit den Regierungsräten Neuhaus und Ammann ergab vor allem für den zweiten Punkt Unterstützung und Zuversicht. Auch diverse namhafte Nationalräte aus dem Berner Oberland haben sich der Problematik, mit bestehenden Gebäuden ausserhalb der Bauzone, angenommen. Im September 2017 schien ein wichtiges Etappenziel erreicht. Die Volkswirtschafkammer Berner Oberland informierte, dass mit Bundes- und Kantonsbehörden eine vernünftige Praxis für die Nutzung solcher Gebäude erreicht werden konnte. Damit war zwar längst noch nicht die angestrebte vollständige Nutzung dieser Gebäudevolumen erreicht, aber immerhin eine Rückkehr zur langgelebten Praxis bis zum Jahr 2015. Die Freude bei mir, vielen Gemeindepolitikern und Grundeigentümern war gross. Voller Zuversicht haben wir kleinere Bauvorhaben, welche zuvor blockiert waren, beim Kanton zur Bewilligung eingereicht. Diese Freude war leider verfrüht. Erstaunt nahmen wir zur Kenntnis, dass sich aus Sicht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung an der Bewilligungspraxis gar nichts geändert habe. Es sei schlicht eine Falschinformation, welche da im Herbst 2017 von der Volkswirtschafskammer verbreitet worden sei. Ich kann mir schlecht vorstellen, dass sich mehrere erfahrene nationale Politiker derart täuschen und von einem Verhandlungserfolg ausgehen, welchen es so gar nicht gibt. Für mich besteht da ganz dringender Klärungsbedarf aufseiten der Kantonsverwaltung. Und zwar mit der obersten Stelle, nämlich Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor Christoph Neuhaus. Vielleicht ist es an der Zeit, dass er als Chef seinen Planungsbeamten endlich klar macht, dass die Kantonsverwaltung für die Bürger da ist und nicht umgekehrt. Vielleicht ist es am Ende wie so oft in der Politik, nur eine Volksinitiative kann etwas bewegen. Damit sind jedoch viel Arbeit und hohe Kosten verbunden, der Erfolg zudem ungewiss. Noch habe ich die Hoffnung nicht ganz aufgegeben, zusammen mit anderen Politikern etwas mehr Vernunft in die Verwaltungsstuben zu bringen.
Gemeindepräsidentin Wimmis

Erstellt am: 15.02.2018

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