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Gedanken zur Spitalerreichbarkeit

Von Rosmarie Willener, Zweisimmen

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Auch mich hat die Aussage: «Lange Wege in die Geburtsstation Interlaken nehmen auch die Frauen aus Meiringen und dem Haslital in Kauf: Gegen 50 Kilometer legen sie für die Geburt zurück und nehmen diese verständnisvoll in Kauf.» – im Magazin «Medizin Aktuell» von letzter Woche veranlasst, mir Gedanken über die Situation der Spitalerreichbarkeit im Berner Oberland zu machen. Dazu ein paar Distanzen und Fahrzeiten laut dem Routen-planer search.ch:

Meiringen–Spital Interlaken 30.2 km / 33 min.; Gadmen–Spital Interlaken 47.6 km / 52 min.; Grindelwald–Spital Interlaken 20.7 km / 27 min.; Adelboden–Spital Frutigen 14.4 km / 16 min.

Angenommen in Frutigen würde keine Geburtsstation mehr bestehen: Adelboden–Spital Interlaken 48.2 km / 53 min.; Adelboden–Spital Thun 41.9 km / 48 min.

Da ab Frutigen abwärts die Dörfer grösstenteils umfahren werden, muss auf dieser Strecke nicht gross mit Hindernissen gerechnet werden, im Gegensatz zur Simmentalstrasse. Sollte sich die Situation einmal so entwickeln, dass in Frutigen keine Geburtsabteilung mehr bestehen sollte und ein Teil der Frauen aus dem Kandertal auch nach Thun zum Gebären gehen würden, könnten dann diese zusätzlichen Geburten in Thun immer noch «mit den bestehenden Kapazitäten und mit langfristig gesicherter Qualität» aufgefangen werden?

Nun zur Situation im Simmental/ Saanenland:

Lenk–Spital Thun 58.3 km/65 min; Gsteig–Spital Thun 71.3 km 1h 19 min. laut Routenplaner. Diese Zeit ist aber sehr knapp bemessen und wird bei guten Strassenverhältnissen benötigt. Dabei dürfen keine Ampeln auf Rot stehen, keine landwirtschaftlichen Fahrzeuge oder «Sonntagsfahrer» den Strassenverkehr verlangsamen und die Barrieren bei den Bahnübergängen im Simmental müssen alle offen stehen.

Bei den vielen Hindernissen, welche auf der Strecke vom Saanenland oder Obersimmental nach Thun möglich sind, (Baustellen, drei Bahnübergänge, langsame Fahrzeuge, welche schlecht überholt werden können, Schnee, Kolonnen infolge grossem Verkehrsaufkommen, Sperrung der Strasse infolge Verkehrsunfall oder Sanierung) kann eine Fahrt z.B. von Gsteig nach Thun um einiges länger dauern als die berechneten 1h19 min.

In gesundem «normalem» Zustand ist dies ja kein Problem. Wenn sich eine Frau jedoch in Geburtswehen befin-det, ist diese Fahrzeit sehr lang, zumal sich die Frau während der Fahrt ja nicht bewegen und die Position ändern kann, wie dies bei Wehen oftmals notwendig ist.

Bei schnellen Geburten, wird es nicht jede Frau bis ins Spital nach Thun schaffen, bevor ihr Kind zur Welt kommt. Was ist denn, wenn sich plötzlich eine Notfallsituation ergibt, wenn Minuten zählen und die Frau noch eine Stunde reisen müsste?

Während acht «Sommermonaten» soll in Zukunft der 24h-Notfalldienst nur noch während fünf Tagen pro Woche in Zweisimmen angeboten werden. Wo wird denn da das Versprechen eingehalten, dass im Kanton Bern kein Weg bis in’s nächste Spital mehr als 50 km weit sein sollte? (So wird es im «Medizin Aktuell» auf S. 14 geschrieben.)

Ein grosser Teil der Obersimmentaler- und die gesamte Saanenländer/Waadtländer Bevölkerung, das Jauntal bis Fribourg, ist weiter weg vom Spital Thun als die 50 km und haben über eine Stunde Anfahrtszeit, (ohne Hindernisse gerechnet).

Viele Touristen halten sich übrigens gerade in diesen Gebieten auf, wo auch während den Sommermonaten an Wochenenden verschiedene Veranstaltungen durchgeführt werden…

Eigentlich sollte die Situation der Erschliessung unserer Region, dem Regierungsrat, (insbesondere der Vorsitzenden der Verkehrsdirektion) welcher scheinbar volles Vertrauen in den Verwaltungsrat der Spital STS AG hat, bestens bekannt sein. Irgendwie habe ich da jedoch meine Zweifel.

Dazu noch ein kurzer Vergleich: Gadmen–Spital Thun 76.8 km / 1h 18 min.

Die Bevölkerung aus dem hintersten bewohnten Teil vom Haslital hätte nicht länger nach Thun als die aus Gsteig! Aber schliesslich müssen wir ja froh sein dass wir in Zukunft überhaupt noch ein Spital haben…

Ob wir in Zukunft wohl Steuerermässigung/Krankenkassenprämienreduktion erhalten, wenn für uns nicht die selben Rechte gelten sollen wie für die übrige Bevölkerung des Kantons Bern?

Erstellt am: 23.10.2014

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