Gemeindeversammlung oder wunderbare Coronazeit

In der Botschaft zur ordentlichen Versammlung der Gemeinde Zweisimmen vom 10. Dezember 2021 wurden acht Traktanden zur Beschlussfassung vorgestellt. Traktanden 4, 5, 6 und 7 hätten schriftlich resp. im geheimen Abstimmungsverfahren durchgeführt werden müssen, gemäss Art. 4 Abs. 1, Lit. a und Art. 5 der Gemeindeverfassung.

Geheimes Abstimmungsverfahren als Regelfall

Sicher haben wir unsere Gemeinde-Ausgaben nicht in der Gemeindeverfassung geregelt, damit sie angesichts der besonderen Lage der Corona-Pandemie umgangen werden kann. Es wurde an der Gemeindeversammlung zwar darüber abgestimmt, ob man über diese vier Geschäfte offen abstimmen will. Aber gerade das ist doch nicht der Sinn der Sache.

Schriftliches Verfahren beikritischen Geschäften

Ich hoffe sehr, dass in Zukunft auch bei brenzligen Beschlüssen mit hohen Ausgaben, wie an der letzten Gemeindeversammlung, unsere Gemeindeverfassung mit dem unangenehmen schriftlichen Abstimmungsverfahren wieder zum Zuge kommt.

, Zweisimmen