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Heute schon getestet?

Von Christine Schorer

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Wer kommt eigentlich auf die Idee, gesunde Schüler einem Massentest zu unterziehen? Und warum? Um Symptomlose als heimtückische Virenschleudern zu entlarven?

Wir können hier nur von unserer Region sprechen, aber wie oft ist es vorgekommen, dass uns Eltern die Information zugestellt wurde, dass sich die Familie eines Mitschülers mit Corona infiziert habe und sich diese in Quarantäne befinde? Solche Fälle sind wohl hauptsächlich vom Oktober/November 2020 vereinzelt bekannt. Also ist in der Gemeinde Zweisimmen seit über vier Monaten wieder Ruhe eingekehrt. Wäre die Schule wirklich solch eine Virenschleuder, wüssten wir das ja wohl. Und die Masken, wozu sind diese da, wenn trotzdem noch getestet werden muss?

Bisher ist die Testerei unseren Klassen erspart geblieben – doch zu früh gefreut: In einer aktuellen Medienmitteilung ist zu entnehmen, dass im Kanton Bern ab Mai flächendeckend in den Schulen getestet werden wird.

In Oberwil war ab dem 5. März eine Kindergartenklasse in Quarantäne, ab dem 13. März auch die 3.–5. Klasse in Oberwil sowie die 6. Klasse von Därstetten. Die Schulen Oberwil und Därstetten wurden umgehend geschlossen, Fernunterricht ist angesagt. Die Schliessung hat nicht der Kanton, sondern der Schulleiter veranlasst.

Dann wurden die Klassen zum freiwilligen Spucktest eingeladen, jedoch mit der Anmerkung, wer nicht am Testverfahren teilnimmt, muss länger in Quarantäne bleiben.

Warum wurde auch die Sekundarschule Erlenbach geschlossen? Wozu werden die Kinder zum Tragen der Maske gezwungen, obwohl Klassen geschlossen werden, die keine positiven Fälle aufweisen?

Liebe Schulleiter, auf Euren Schultern lastet eine grosse Verantwortung, aber reicht nicht wie bisher die Information an die Eltern, falls der Virus im Schulhaus kursiert? Jeder kann selber beurteilen, ob er sein Kind weiterhin zur Schule schicken will oder in «Sicherheits-Quarantäne» nehmen möchte.

Würden im Strassenverkehr vorsichtshalber generell 20 km/h verordnet, damit weniger Unfälle passieren, würde man auch auf wenig Verständnis stossen.

In den vergangenen Tagen haben wir versucht, möglichst viele Eltern auf die Massentests anzusprechen, um nach ihrer Meinung zu fragen: Wir wollen niemandem unsere Meinung aufzwingen, wer sich von unseren Leserbriefen gestört fühlt, muss sie nicht lesen.

Die Meinungen sind geteilt. Es ist auf beiden Seiten Angst und Verzweiflung zu spüren, es macht einen traurig und hilflos. Darum ist es umso wichtiger, trotz unterschiedlicher Ansichten, respektvoll miteinander umzugehen und jedem seine Einstellung zu akzeptieren. Jeder soll auf sein Herz hören und für sich und seine Familie entscheiden. In Familien, wo täglich mehrere Generationen gemeinsam auf dem Hof arbeiten, ist es selbstverständlich wichtig, dass man die Betagten zu schützen weiss. Neu sind die kostenlosen Tests in der Apotheke zu beziehen, also wozu der ganze Aufwand in den Schulen? Und noch einmal: Wozu tragen unsere Kinder seit Wochen eine Maske, wenn trotzdem getestet werden muss?

In den hiesigen Altersheimen werden weder das Personal noch die ungeimpften Bewohner wöchentlich getestet, obwohl dort wohl mehr Risikopatienten anwesend sind als in der Schule.

Einige Eltern bleiben mit ihrer Meinung auch zurückhaltend, um beispielsweise ihr Geschäft zu schützen. Diejenigen, die aufgrund der persönlichen Einstellung eines Geschäftsinhabers nicht mehr bei diesen einkaufen gehen, sollten sich eigentlich schämen.

Dem «Merkblatt zur gezielten und repetitiven Testung symptomloser Personen» des BAG ist folgendes Wort für Wort so zu entnehmen:

Umgang mit einem positiven Testergebnis: Bei Personen mit positivem Testergebnis soll unmittelbar ein PCR-Test zur Bestätigung der Diagnose erfolgen (...).

Umgang mit negativem Testergebnis: Dies bedeutet lediglich, dass die Person im Moment mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht ansteckend ist. Das Resultat stellt somit eine Momentaufnahme dar und ist nur am Testtag gültig! Es ist trotz negativem Schnelltest möglich, dass die getestete Person infiziert ist und das Virus weitergeben kann. Daher ist die Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln auch bei negativem Resultat sehr wichtig.

Fassen wir zusammen: Ein positiver Schnelltest benötigt Kontrolle durch PCR-Test sowie Isolation, ein negativer Schnelltest könnte trotzdem positiv sein, aber da belassen wir’s bei den bisherigen Hygiene- und Verhaltensregeln… lasst Euch das mal auf der Zunge zergehen…

Anfang März in den Zeitungen zu lesen: Seit Kurzem übernimmt der Bund die Kosten von Massentests wie etwa in Altersheimen oder Schulen. Davon fliessen aber nur die positiven Testresultate in die Statistik des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Die Positivitätsrate wird künstlich erhöht.

Ein weiteres Problem sei, dass positive Fälle des Coronavirus teilweise doppelt erfasst werden. Der Grund: «Das gezielte Nachtesten von positiven Antigentests kann in der Tat den Anteil der positiven Tests erhöhen», ergänzt das BAG.

Weniger als fünf Prozent Positivgetestete müsste man laut den Plänen des Bundesrats haben, bevor die Gastronomie wieder läuft und man Veranstaltungen riskieren darf. Das bedeutet, weiterhin Trostpflästerli aufkleben und abwarten.

K-Tipp hat den PCR-Test am 10. März 2021 unter die Lupe genommen. K-Tipp ist ein Schweizer Konsumentenmagazin und gehört zu den leserstärksten Zeitschriften der Schweiz. Das deutsche Robert-Koch-Institut schreibt: «Aufgrund des Funktionsprinzips von PCR-Tests ist die Zuverlässigkeit bei korrekter Durchführung und Bewertung bei fast 100 Prozent.» Doch: Zuverlässig heisst, dass ein Labor nach einem PCR-Test Virusmaterial gefunden hat. Es sagt aber nichts darüber aus, ob die getestete Person infiziert ist und ob sie ansteckend ist.

Die Kurzfassung sieht so aus, dass das Abstrichmaterial im Labor mehrfach bearbeitet werden muss, bis man Viren erkennen kann. Je mehr solcher Vervielfältigungsschritte für ein positives Resultat nötig sind, desto geringer war die Menge an Virusmaterial in der Ausgangsprobe. Laut Fachpersonen sei ein Mensch bei über 30 solcher Vermehrungszyklen nicht mehr ansteckend. Gemäss BAG werden in der Regel in der Schweiz aber 40 Vervielfältigungen gemacht. Das heisst: Viele Getestete erhalten ein positives Ergebnis, obwohl sie nur eine so geringe Menge an Virusmaterial im Körper haben, dass sie damit wahrscheinlich niemanden anstecken können.

Aufgrund solcher Tests wird darüber entschieden, wie sich die Bevölkerung zu verhalten hat.

&
Olivia Wittwer, Blankenburg,
Renata Wehner, Erlenbach,
Manuela Moser, Frutigen; Denise
Hunziker, Lenk; Daniel Zimmermann,
St. Stephan; Cristina Graf &

Isabelle Poschung, Zweisimmen.
Mit Unterstützung der
Elterninitiative Simmental

Erstellt am: 08.04.2021

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