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Ja zur Erbschaftsteuerinitiative

Von Roger Schüpbach-Regez, Lenk

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Meines Wissens bezahlt niemand gerne Steuern. Deshalb ist es auch legitim, sich als betroffene Person gegen weitere Abgaben zu wehren.

Gegen die Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV» ziehen aber nicht nur die zwei Prozent Superreichen mit einer aufwändigen Kampagne ins Feld, sondern auch Parteien, Verbände und Behörden, welche eigentlich die Anliegen der anderen 98 Prozent der Bevölkerung im Auge behalten müssten.

Hier die wichtigsten Gründe, weshalb die grosse Mehrheit der Bevölkerung inklusive der Landwirte und Eigentümer von KMU’s ein Ja zur Erbschaftssteuerreform in die Urne legen sollten:

1. Bei uns in der Schweiz müssen wir alle unsere Einnahmen, die wir durch unsere tägliche Arbeit verdienen, versteuern. Und ausgerechnet Geld, das ohne Arbeit (also durch Erbschaft) in die Säcke der Superreichen fliesst, soll steuerfrei bleiben. Auch sie sind Nutzniesser der Leistungen unseres Staatswesens.

2. Die Einnahmen fliessen zu 2/3 in die Kasse unserer AHV. Ein grosser Beitrag dazu, dass sowohl unserer jüngeren Generation als auch unseren Rentnerinnen und Rentnern mittelfristig die AHV in der heutigen Qualität erhalten bleibt (Art.1/I Abs. 1).

3. Zu 1/3 gehen die Einnahmen an die Kantone (Art.1/I Abs. 1), welche damit eventuelle Ausfälle der bisherigen Erbschaftsteuer kompensieren können. Reicht das nicht aus, ist es den Kantonen natürlich freigestellt, weiterhin eigene Steuern zu erheben.

4. Ein Freibetrag von zwei Millionen Franken (bei Ehepartnern können es vier Millionen sein) wird nicht besteuert (Art.1/I Abs. 3a).

5. Gehören Landwirtschaftsbetriebe oder KMU-Unternehmen zum Nachlass, gelten für die Besteuerung besondere Ermässigungen, damit ihr Weiterbestand nicht gefährdet wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben (Art.1/I Abs. 5). Diese Ermässigungen wird unser bürgerlich geprägtes Parlament in der Gesetzgebung festlegen. Freibeträge von 50 bis 100 Millionen Franken stehen bereits zur Diskussion.

Die Volksinitiative ist sehr gut durchdacht. Dank der Rückwirkungsklausel (Zeitpunkt des Inkrafttretens 1. Januar 2012) wird verhindert, dass Schlaumeier nach einer Annahme der Initiative aber bevor sie in Kraft tritt noch schnell ihr Vermögen verschenken. Auch die Verpflichtung der Landwirte und KMU-Eigentümer ihren Betrieb mindestens zehn Jahre weiterzuführen, damit die Steuerbefreiung erhalten bleibt, verhindert einen Missbrauch des Volksentscheides.

Deshalb: Die Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV» ist eine gerechte Steuer, die der Allgemeinheit viel bringt und den wenigen (2 %) Superreichen wenig Schmerz zuführt. Sie verdient ein JA an der Urne!

Erstellt am: 11.06.2015

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