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Notrecht ersetzt unsere Grundrechte

Von Christine Schorer

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Hätte uns jemand vor über einem Jahr prophezeit, dass uns Maskenpflicht – gar für Kinder – geschlossene Schulen und Betriebe drohen, oder dass Impfpflicht überhaupt ein Thema werden könnte, und dass Lehrpersonen aufgrund ihrer Lebenseinstellung ihren Job verlieren, wir hätten demjenigen den Vogel gezeigt und ihn ausgelacht: «Doch nicht hier in der Schweiz!»

Aussagen wie «man muss ja froh sein, dass unsere Kinder zur Schule dürfen» oder «man muss ja froh sein, dass wenigstens diese oder jene Geschäfte wieder geöffnet bleiben dürfen» gehen einfach gar nicht! Es ist erschreckend, wie viele sich mit solchen Trostpflästerli zufriedengeben. Es handelt sich hier um unsere Grundrechte, die in der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft verankert sind:

Art. 8 Rechtsgleichheit:

Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.

Art. 16 Meinungs- und Informationsfreiheit:

1. Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet.

2. Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.

3. Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.

Art. 19 Anspruch auf Grundschulunterricht:

Der Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht ist gewährleistet.

Wäre da nicht das Notrecht in Kraft getreten, welches staatliche Massnahmen bezeichnet, die nicht im Rahmen der normalen demokratischen Kompetenzordnung getroffen werden. Und wie lange dies dauert, bleibt abzuwarten. Weiterhin schön Trostpflästerli aufkleben und in Tagträumen an den Strand reisen.

Restaurants haben bisher vergeblich auf eine Öffnung gehofft. Ein Restaurantbetreiber alleine traut sich ja nicht, seinen Betrieb zu öffnen. Es bleibt uns das traurige Beispiel der Wirtin Daniela Liebi aus Schwanden BE in Erinnerung, welche aus Verzweiflung und Existenzängsten im Januar ihr Restaurant öffnete. Die Folge sind Bussen, die aufgrund von fehlendem Einkommen gar nicht mehr zu bezahlen sind. Sich einen Anwalt zu leisten, steht dann wohl überhaupt nicht mehr zur Diskussion. Gastro Oberland West warf sie zum Dank aus dem Vorstand.

Sieht man die Hotelbetriebe, die ihre gut gefüllten Restaurants wie bisher betreiben dürfen, kommt man schon kopfschüttelnd ins Grübeln…

Die Aargauer Zeitung weiss Folgendes zu berichten: Der Lehrer Markus Häni wurde nach seinen Auftritten als Corona-Massnahmen-Kritiker von seinem Arbeitgeber, der Kantonsschule Wohlen, entlassen. Es sei ihm bewusst, in welch unangenehmer Position der Schulleiter gewesen sei. Er sagt aber auch: «Es ist bedenklich für unseren Rechtsstaat und den Zustand unserer Gesellschaft, dass ich nicht mit meiner Berufsbezeichnung meine freie Meinung äussern kann.» Politiker etwa, könnten sich viel mehr erlauben. Dies müsse sich in nächster Zeit dringend ändern.

Es häufen sich Berichte darüber, wie Menschen trotz ärztlich attestierter Maskendispens keinen Zugang zu Geschäften haben. Ob diese Maskendispensen tatsächlich aus gesundheitlichen Gründen ausgestellt wurde, oder ob sich da ein Arzt einfach getraut hat, gegen den Strom zu schwimmen, weiss niemand.

Angeblich dienen die harten Massnahmen, die in wiederholtem Falle auch schon zu Hausverbot geführt haben, zum Schutz der Angestellten.

Kann doch gerade der Supermarkt als «pandemisches Wunder» gefeiert werden. Es ist der Ort, wo ein Kunde nach dem anderen die Einkaufswagen berührt. Es ist der Ort, wo die Kassierer die Waren anfassen, die zuvor schon der Kunde in der Hand gehalten hat. Wir dürfen dort sogar Obst und Gemüse kaufen, die vorher wohl schon Unzählige dem Greiftest unterzogen haben und die essen wir dann!

Musste jemals ein Supermarkt schliessen, weil das ganze Personal erkrankt war?

Sind diese doch durchgehend der potenziellen Virusträgerschaft ausgeliefert, nicht nur das, sie dürfen sich auch jegliche Beschwerden über fehlendes Toilettenpapier oder das Distanzeinhalten bei der Kasse anhören.

Wenn die Unmaskierten mit glänzenden Augen, triefender Nase und Hustenattacken vor der Tür stehen würden, dann wäre der Entscheid wohl gerechtfertigt. Mittlerweile sollte dies auch der Hinterletzte begriffen haben, dass man dann eher zuhause bleiben sollte.

Aber Gesunde sollen sich ihrer Gesundheit erfreuen dürfen und nicht dafür bestraft werden!

Apropos… Wer kommt eigentlich auf die Idee, gesunde Schüler einem Massentest zu unterziehen? Aber das würde den Rahmen dieses Leserbriefs sprengen… , Blankenburg

Olivia Wittwer, Blankenburg

Renata Wehner, Erlenbach

Manuela Moser, Frutigen

Denise Hunziker, Lenk

Cristina Graf, Zweisimmen

Isabelle Poschung, Zweisimmen

Erstellt am: 01.04.2021

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