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Steuergeldverschwendung für Straftäter?

Von Bernhard Gerber-Muster,Erlenbach

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Es tönt sehr laut von den grossen Rufern, Unterschriftensammlern und Gegnern der Durchsetzungsinitiative. Es ist ja anzunehmen, dass bei einer Ablehnung dieser Initiative, die Vorgenannten die anfallenden Kosten der nicht ausgewiesenen kriminellen Ausländer sowie die teuren Anwaltshonorare übernehmen werden.

Was wurde uns als Kinder von unseren Eltern noch mitgegeben: «Auf Worte müssen Taten folgen». Also warten wir gespannt auf die grossen Leistungen der Abweiser der Durchsetzungsinitiative bei einer allfälligen Ablehnung.

Es sind erst 2½ Jahre her, als im Kanton Zürich publik wurde, dass ein Jugendstraftäter namens Carlos (Fall Carlos) die Steuerzahler monatlich 29 000 Franken kostete. Wie viele solche Straftäter sonst noch in der Schweiz inhaftiert sind, wird wohl von den Sozialämtern verschwiegen. Wenn dies veröffentlicht würde, könnten in der steuerzahlenden Bevölkerung noch einige unangenehme Fragen aufkommen betreffend der hohen Steuern, die wir zu bezahlen haben. Für wen? Wahrscheinlich für kriminelle Ausländer und teure Anwälte!

Meines Erachtens würde man doch unsere hart verdienten Steuergelder besser für echte Flüchtlinge verwenden, die dankbar sind, wenn sie bei uns leben dürfen und die unsere Gesetzgebung sowie Lebensgewohnheiten auch akzeptieren wollen. Dieses System hat ja auch schon während des zweiten Weltkrieges weitgehend gut funktioniert. Wenn ich denke, wie viele Internierte bei Familien, wie bei meinen Eltern und Grosseltern untergebracht wurden. Parierte jemand nicht, wurde er kurzerhand vor die Grenzen gestellt ungeachtet der Situation. So war doch noch eine gewisse Ordnung vorhanden, ohne dass grosse Mengen Steuergelder verschleudert werden mussten. Bewährtes darf man doch immer wieder anwenden. Man darf ja auch aus Erfahrungen lernen. Vielleicht ist es auch noch erlaubt, ab und zu verhältnismässig den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Dies zeigt doch, dass bei der Durchsetzungsinitiative ein grosses Ja in die Urne zu legen ist.

Erstellt am: 11.02.2016

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