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Unternehmenssteuerreformgesetz III muss angenommen werden!

Von Lorenz Dreyer, Weissenburg

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Da die Schweiz ausländischen Firmen keine Steuerprivilegien bereiten darf, hat der Bundesrat entschieden, die Steuerbelastung der juristischen Personen der Schweiz zu senken, somit unterstehen aus- und inländische Firmen den gleichen Steuerregeln. Es ist weitsichtig, dass der Bundesrat Firmen steuerlich entlasten will, Firmen, die Arbeitsplätze sichern und das Gelingen einer soliden Schweizer Wirtschaft garantieren. Es ist nicht so, wie von den Gegnern immer behauptet wird, dass ausländischen Firmen ein Steuergeschenk gemacht wird, nein unsere einheimischen Firmen werden dabei entlastet! Wird die Reform abgelehnt, so ist es möglich, dass die Doppelbesteuerungsabkommen gekündigt werden und somit die ausländischen Firmen bei uns, wie auch in ihrer Heimat besteuert würden, was diese zur Aufgabe des Standortes Schweiz bewegen kann und sehr wahrscheinlich auch wird. Bei einem Nein dieser Vorlage kann absolut der Fall eintreffen, dass ausländische Firmen, die bei uns sehr viel Steuern zahlen, abwandern und dann müssten unsere Firmen und alle natürlichen Steuerzahler den Fehlbetrag aufwiegen. Unsere Wirtschaft wie auch jeder einzelne Steuerzahler hat das nicht verdient! Darum schreibe ich am 12. Februar ein Ja zum Unternehmersteuerreformgesetz lll.

Erstellt am: 02.02.2017

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