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Zu AHV-Vorlage ist eine Finanzfrage

Im Leserbrief von Erich von Siebenthal, publiziert in der SIMMENTAL ZEITUNG vom 14. September 2017, hat sich eine Falschaussage eingeschlichen, welche nicht unkommentiert bleiben kann.

Von Daniel Bach

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Im Leserbrief von Erich von Siebenthal, publiziert in der SIMMENTAL ZEITUNG vom 14. September 2017, hat sich eine Falschaussage eingeschlichen, welche nicht unkommentiert bleiben kann. Die Aussage «Der Mindestumwandlungssatz wird deutlich gesenkt, mit der Konsequenz, dass die versicherte Lohnsumme ansteigt, was dazu führt, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber höhere Sozialabgaben leisten müssen.» ist schlicht falsch. Die Senkung des Umwandlungssatzes, welcher zur Berechnung der Altersrente dient, führt zu tieferen Renten. Dies wird damit begründet, dass das Durchschnittsalter ständig steigt und doch das angesparte persönliche BVG-Kapital für die gesamte Dauer des Rentenbezuges ausreichen sollte. Der Anstieg, der zu versichernden Summe, erfolgt durch die Umformulierung des Koordinationsabzuges (nachzulesen auf Seite 45, Art. 8 im Abstimmungsbüchlein). Dies soll dazu dienen, auch Wenig- und Kleinverdienern die Versicherung in der 2. Säule (BVG) zu ermöglich. Personen mit Teilzeitjobs werden somit in unser Rentensystem integriert, was grossmehrheitlich begrüsst wird.

Bei den Lohnabzügen für die Pensionskasse (BVG) handelt es sich für den Arbeitnehmer nicht um Sozialabgaben, da er ja explizit für sich selber spart. Der Arbeitnehmer erhält zwar im Moment weniger Nettolohn, verdient aber eigentlich mehr, da ja der Arbeitgeber auch noch einmal für das zukünftige Rentenkapital einen Beitrag einbezahlt. Nun meine persönlichen Ansichten: Dass die Altersvorsorge reformiert werden muss, zweifelt niemand an. Bei der Ablehnung dieser beiden Vorlagen werden wir zügig Rentenalter 67 (oder auch 70?) erhalten (jetzt wurde das Rentenalter nur flexibilisiert). Der vorliegende Beschluss bzw. das vorliegende Gesetz macht niemanden völlig glücklich bzw. unglücklich, was auf einen einigermassen ausgewogenen Vorschlag hindeutet.

Zum Schluss: Warum die Ausgleichskassen (AHV) unsere Konten für eine jährliche Gebühr zwischen 40 und 80 Franken betreuen können und die Pensionskassen für die gleiche Aufgabe das Zehnfache kosten, konnte mir bis anhin nicht einleuchtend erklärt werden. Könnte es daran liegen, dass das BVG als «trojanisches Pferd» geschaffen wurde und der Privatwirtschaft erlaubte, gute Geschäfte mit unseren geparkten Rentengeldern zu tätigen? Unmotiviert, aber zwei Mal Ja für die anstehenden Vorlagen.

Erstellt am: 21.09.2017

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