Lenk

Ablagerungsverbot von Rasenschnitt und Gartenabfällen

Die Gemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass das Deponieren von Rasenschnitt sowie Gartenabfällen entlang von Bachufern und an Böschungen sowie im Wald verboten ist. In Grundwasserschutzzonen sind Ablagerungen generell untersagt.

Begründung:

Die Ablagerung von Rasenschnitt und Gartenabfällen entspricht nicht dem Gewässerschutzgesetz; vgl. Art. 3 und 6 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991, (Gewässerschutzgesetz GSchG; SR 814.20) und Art. 30e und 60g des Bundegesetzes über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 (Umweltschutzgesetz 814.01) sowie Art. 37 des Abfallgesetzes des Kantons Bern. Zudem gilt Art. 6 des Abfallreglementes der Gemeinde Lenk.

Bei Ablagerungen von Gartenabfällen (Ast- und Grasschnitt, Laub, usw.) an Gewässern besteht die Gefahr der Abschwemmung. Dies kann bei Fliessgewässern in Durchlässen (eingedolte Teilstücke) und bei Brücken zu Verstopfungen und Rückstau und damit zu Hochwasserschäden führen. Bei den Ablagerungen von Rasenschnitt und Gartenabfällen entstehen Sickersäfte, die nicht ins Gewässer oder sogar Grundwasser gelangen dürfen. Der Sickersaft verbraucht sehr viel Sauerstoff im Wasser und beeinträchtigt das Gleichgewicht im Ökosystem. Da unter Grasschnitt- und Haufen von Gartenabfällen keine erosionssichernde Vegetation aufwachsen kann bzw. abstirbt, besteht zudem das Risiko von Bodenerosion entlang des Bachufers.

Ebenso sind Ablagerungen und wilde Deponien von Abfällen jeglicher Art im Wald verboten. Auch Grün- und Gartenabfälle, Kompost, Rasenschnitt, Obstbaumschnitte, Wurzelstöcke, verregnetes Heu, Schnittholz, etc. sind fachgerecht und ausserhalb des Waldes zu entsorgen. Wer illegal Grün- und andere Abfälle jeglicher Art im Wald entsorgt, verstösst gegen die Umweltschutzgesetzgebung und kann sich zudem gemäss Art. 16 WaG strafbar machen.

Sämtliche Gartenabfälle und Grünzeug können zu den Öffnungszeiten auf der Inertstoffdeponie Klöpflisberg gegen Bezahlung abgegeben werden. Im Frühjahr und Herbst werden durch die Gemeinde jeweils an je zwei Samstagen Gratis-Grünzeugsammlungen angeboten. Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für die Einhaltung der entsprechenden Gesetzgebung. Bauverwaltung Lenk