Ausserordentliche Gemeindeversammlung

Mittwoch, 3. April 2019, 20 Uhr, Mehrzweckhalle Reidenbach, Boltigen

Traktanden1.Erneuerungs- und Ausbauprojekt Wasserversorgung Schwarzenmatt/Genehmigung Projekt und Verpflichtungskredit über 2750000 Franken.

2.Erweiterung der Abwasserentsorgung Kanalisationsleitung Wydem/Genehmigung Projekt und Verpflichtungskredit über 165000 Franken.

3.Genehmigung Pacht- und Baurechtsvertrag Sommerau

4.Orientierungen

5.Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden 1 bis 3 liegen während 30 Tagen, das heisst vom 5. März bis 3. April 2019 bei der Gemeindeverwaltung Boltigen zur Einsichtnahme auf.

Mit Beschwerde können Beschlüsse der Gemeindeversammlung innert 30 Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, 3792 Saanen angefochten werden. Bei Wahlen gilt eine Frist von zehn Tagen (Art. 67a VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Versammlung zu beanstanden (Rügepflicht gemäss Art. 49a Gemeindegesetz).

Alle Stimmberechtigten sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Boltigen angemeldet sind.

Die Mitglieder des Gemeinderates, der Finanzverwalter und der Gemeindeschreiber sind gerne bereit, bereits vor dem Versammlungstag zu den einzelnen Traktanden Auskunft zu erteilen und Fragen zu beantworten. Der Gemeinderat