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Beschlussfassung mit fakultativem Referendum

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Der Gemeinderat Zweisimmen hat an der Sitzung vom 3. Juni 2014 folgenden Kreditbeschluss gefasst, welcher dem fakultativen Referendum unterliegt:

Löhstrasse, Übernahme durch die Gemeinde und Sanierung; Kredit brutto 190 000 Franken (netto ca. 120 000 Franken)

Auszug aus der Gemeindeverfassung Zweisimmen:

Art. 32 Mindestens 50 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses verlangen, dass

ein Beschluss des Gemeinderates für einmalige Ausgaben über 100 000 Franken der Versammlung unterbreitet wird,

Art. 34 Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der nächsten Versammlung die Vorlage zum Entscheid.

Einreichungsstelle: Gemeinderat Zweisimmen, Lenkstrasse 5, 3770 Zweisimmen. Aktenauflage: Gemeindeverwaltung, Bauverwaltung. Auflagefrist: 30 Tage, vom 12. Juni bis 14. Juli 2014.

Erstellt am: 06.06.2014

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