Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde

Protokollgenehmigung (Art. 67 der Gemeindeverfassung)

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2014 wurde vom 12. Juni bis 2.Juli 2014 öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt. Die Einsprachefrist von 20 Tagen ist unbenützt verstrichen. Der Gemeinderat hat das Protokoll an der Sitzung vom 22. Juli 2014 genehmigt. Gemeinderat Zweisimmen