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Boltigen

Inkrafttreten von Organisationsreglement, Kurtaxenreglement und Änderung Feuerwehrreglement

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An der Versammlung der Gemischten Gemeinde Boltigen vom 25. November 2008 sind das Organisationsreglement, das Kurtaxenreglement und die Änderung zum Feuerwehrreglement (Art. 17) beschlossen worden.

Innert der gesetzlichen Frist von 30 Tagen sind keine Beschwerden eingegangen. In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 wird bekannt gemacht dass, das Organisationsreglement unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern rückwirkend ab 1. Januar 2009 in Kraft tritt. Weiter tritt das Kurtaxenreglement sowie die Änderung des Feuerwehrreglements (Art. 17) ab 1. Januar 2009 in Kraft.

Verordnung zum Kurtaxenreglement; Inkrafttreten

Der Gemeinderat von Boltigen hat an seiner Sitzung vom 2. Dezember 2008 die Verordnung zum Kurtaxenreglement (KTV) erlassen. Diese Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend ab 1. Januar 2009 in Kraft. Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalter vom Obersimmental, Schloss Blankenburg, erhoben werden. Gemeinderat Boltigen

Erstellt am: 08.01.2009

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