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Öffentliche Mitwirkung und öffentliche Planauflage

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Änderung des Zonenplans und Baureglements: Zone für öffentliche Nutzung «I» Spital, Altersheim, Heime

Der Gemeinderat von Zweisimmen bringt, gestützt auf Art. 58 und Art. 60 Abs. 1 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die folgenden Akten zur öffentlichen Mitwirkung und öffentlichen Auflage:

Änderung Zonenplan ZöN I und Baureglement Artikel 10 (Anpassung Gebäudehöhe Spital)

Erläuterungsbericht

Die Unterlagen liegen vom 15. Februar bis 18. März 2019 bei der Bauverwaltung Zweisimmen öffentlich auf.

Eingaben (Jedermann), Einsprachen und Rechtsverwahrungen (Berechtigte) gegen den Inhalt der Änderung sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung, Lenkstrasse 5, 3770 Zweisimmen, zu Händen des Gemeinderates einzureichen (Art. 60 Abs. 2 BauG).

Der Gemeinderat

Erstellt am: 14.02.2019

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