Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. OK Weitere Informationen

Öffentliche Mitwirkungsauflage

rating rating rating rating rating
Ortsplanungsteilrevision: Revision Baureglement und Einführung Gewässerräume
Der Gemeinderat Zweisimmen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Ortsplanungsrevision Zweisimmen zur öffentlichen Mitwirkung. Es handelt sich dabei um die Anpassung der bestehenden Planungsinstrumente an die interkantonale Harmonisierung der Begriffe (IVHB) sowie an die neuen Bestimmungen des Gewässerschutzgesetzes (GschG) sowie des Gesetzes über Gewässerunterhalt und Wasserbau (WBG).

Die Ortsplanungsteilrevision Zweisimmen liegt vom 8. März 2019 bis und mit 8. April 2019 in der Bauverwaltung öffentlich auf und ist auf der Homepage einsehbar.

Zudem werden folgende Sprechstunden angeboten, in denen in der Bauverwaltung die Akten erläutert werden:

Freitag, 15. März 2019, 10 Uhr bis 12 Uhr,

Montag, 18. März 2019, 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr,

Donnerstag, 28. März 2019, 11 Uhr bis 12 Uhr und 17 Uhr bis 18 Uhr.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Zweisimmen, Lenkstrasse 5, 3770 Zweisimmen zu richten. Der Gemeinderat

Erstellt am: 07.03.2019

Artikel bewerten

rating rating rating rating rating
Kommentare

Kommentare können für diesen Artikel nicht mehr erfasst werden.
Interessante Artikel