Öffentliche Mitwirkungsauflage

Ortsplanungsteilrevision: Revision Baureglement und Einführung GewässerräumeDer Gemeinderat Zweisimmen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Ortsplanungsrevision Zweisimmen zur öffentlichen Mitwirkung. Es handelt sich dabei um die Anpassung der bestehenden Planungsinstrumente an die interkantonale Harmonisierung der Begriffe (IVHB) sowie an die neuen Bestimmungen des Gewässerschutzgesetzes (GschG) sowie des Gesetzes über Gewässerunterhalt und Wasserbau (WBG).

Die Ortsplanungsteilrevision Zweisimmen liegt vom 8. März 2019 bis und mit 8. April 2019 in der Bauverwaltung öffentlich auf und ist auf der Homepage einsehbar.

Zudem werden folgende Sprechstunden angeboten, in denen in der Bauverwaltung die Akten erläutert werden:

Freitag, 15. März 2019, 10 Uhr bis 12 Uhr,

Montag, 18. März 2019, 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr,

Donnerstag, 28. März 2019, 11 Uhr bis 12 Uhr und 17 Uhr bis 18 Uhr.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Zweisimmen, Lenkstrasse 5, 3770 Zweisimmen zu richten. Der Gemeinderat