Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. OK Weitere Informationen

Ordentliche Gemeindeversammlung

Freitag, 16. Juni 2023, 20 Uhr, Simmental Arena, Zweisimmen.

rating rating rating rating rating

Traktanden
  1. Jahresrechnung 2022; Genehmigung mit allen Bestandteilen
  2. Volksschule Zweisimmen; weitere Zusammenarbeit Oberstufe mit der Gemeinde St. Stephan
  3. Antrag Bergbahnen Destination Gstaad; Finanzielle Unterstützung des Projektes Horneggli-Hornberg
  4. Genehmigung Leistungsvertrag und dazugehöriger Verpflichtungskredit zum Einkauf von Leistungen bei Gstaad Saanenland Tourismus
  5. Ausschreibung Entsorgung Kehricht; Genehmigung Verpflichtungskredit zur Auftragsvergabe
  6. Kreditabrechnung; Kanalsanierungen 2019
  7. Verschiedenes
Rechtliche Hinweise zur Versammlung

Öffentliche Aktenauflage zu Traktandum 1: Die Rechnung liegt ab Publikationstermin in der Finanzverwaltung zur Einsichtnahme auf und kann auch unter «Gemeindefinanzen» auf der Webseite www.zweisimmen.ch abgerufen werden.

Akteneinsicht: Die Unterlagen zu den restlichen traktandierten Geschäften können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Information: Botschaft in alle Haushalte und im Internet unter NEWS auf der Webseite www.zweisimmen.ch

Stimmberechtigte: Stimmberechtigt an der Versammlung sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit 3 Monaten in der Gemeinde Zweisimmen niedergelassen sind.

Protokollgenehmigung: Das Protokoll wird spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt und im Internet veröffentlicht. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über Einsprachen und genehmigt das Protokoll abschliessend.

Rechtsmittel: Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen einzureichen (Art. 65ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind an der Versammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Erstellt am: 25.05.2023

Artikel bewerten

rating rating rating rating rating
Kommentare

Kommentare können für diesen Artikel nicht mehr erfasst werden.
Interessante Artikel