Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde
Dienstag, 9. Juni 2015, 20 Uhr in der Aula im Schulhaus Dorf.
- Gemeinderechnung 2014
Genehmigung und Bewilligung der notwendigen Nachkredite - Kurtaxenreglement
Genehmigung Änderung und Ergänzung - Ordentliche Änderung der Überbauungsordnung Nr. 80 Kronenmatte
Genehmigung - Gesamtsanierung Gässli
Genehmigung Kredit über 900 000 Franken inkl. MWST. - Zusammenarbeit Wasserversorgungen Lenk und St. Stephan
Genehmigung Kredit über 2 150 000 Franken inkl. MWST. - Verschiedenes.
Die zu genehmigende Reglementsänderung liegt gemäss Art. 37 Gemeindeverordnung [GV; BSG 170.111] vom 7. Mai bis 8. Juni 2014 bei der Gemeindeschreiberei auf. Sie kann auch im Internet unter www.lenkgemeinde.ch eingesehen werden.
Gemäss Art. 67a ff des Verwaltungsrechtspflegegesetzes [VRPG; BSG 155.21] kann gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalter von Obersimmental Beschwerde erhoben werden. Es wird diesbezüglich auch auf die Rügepflicht wegen Verfahrensfehlern an der Versammlung gemäss Art. 49a ff des Gemeindegesetzes [GG; BSG 170.11] hingewiesen.
Das Protokoll dieser Gemeindeversammlung liegt vom 15. Juni 2015 bis 15. Juli 2015 bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Erstellt am: 07.05.2015