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Passweg Bühlberg– Hahnenmoos sowie Geils–Hahnenmoos; Fahrverbot

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Der Passweg Bühlberg–Hahnenmoos sowie Geils–Hahnenmoos ist beidseits mit einem rechtskräftigen Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder, Zubringerdienst gestattet, signalisiert. Die Zusatztafel «Zubringerdienst gestattet» erlaubt Fahrten zum Anliefern oder Abholen von Waren bei Anwohnern oder auf anliegenden Grundstücken, Fahrten von Anwohnern und von Personen, die Anwohner zu treffen oder auf anliegenden Grundstücken Arbeiten zu verrichten haben sowie die Beförderung solcher Personen durch Dritte. Fahrten ohne Ausnahmebewilligung stellen ein Offizialdelikt dar und werden von Amtes wegen verfolgt. Aus-nahmebewilligungen werden nur in gut begründeten Fällen erteilt. Bewilligungen für den Passweg Bühlberg–Hahnenmoos werden nur durch die Einwohnergemeinde Lenk und solche für den Passweg Geils–Hahnenmoos nur durch die Weggenossenschaft Geils–Hahnenmoos erteilt. Die Einhaltung des Fahrverbots wird kontrolliert und geahndet. Wir bitten die Verkehrsteilnehmer die Signalisation zu beachten und einzuhalten. Widerhandlungen werden mit Busse bestraft.

Erstellt am: 02.06.2014

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