St. Stephan

Protokoll der Gemeindeversammlung

Gemäss Art. 61 der Gemeindeordnung liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2010 während 30 Tagen ab dem 24. Juni 2010 öffentlich in der Gemeindeverwaltung St. Stephan auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden.

Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll. Der Gemeinderat