Rechtskraft der Einbürgerungsverordnung

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Zweisimmen am 6. November 2018 die Erneuerung der Einbürgerungsverordnung der Gemeinde Zweisimmen beschlossen hat. Die Verordnung ist rückwirkend auf 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt worden. Gemeinderat Zweisimmen