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Schneeräumung auf öffentlichen Strassen

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Die Schneeräumung der öffentlichen Strassen erfolgt jeweils zwischen ca. 3.30 und 7.00 Uhr.

Grundsätzlich ist die Beförderung von Wasser und Schnee von privaten Vorplätzen, Dächern und dergleichen auf die öffentlichen Strassen nicht gestattet. Die Beförderung von Schnee auf öffentliche Strassen kann nur in Ausnahmefällen und nur vor der öffentlichen Räumung geduldet werden.

Bei Nichtbefolgen der Bestimmungen des Strassengesetzes werden die Fehlbaren zur Verantwortung gezogen. Einwohnergemeinde Lenk

Erstellt am: 22.11.2018

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