Schwellenkorporation: Mitgliederversammlung
Donnerstag, 11. Juni 2015, 20.15 Uhr im Restaurant Kuspo, Lenk
- Geschiebesammler Innere Sitebach
Genehmigung Nachtragskredit über CHF 1.5 Mio. - Rechnung 2014
Genehmigung und Bewilligung der notwendigen Nachkredite - Voranschlag 2016/Information Finanzplan Genehmigung und Festsetzung des Schwellentellensatzes 2016
- Verschiedenes.
Gemäss Art. 67a ff des Verwaltungsrechtspflegegesetzes [VRPG; BSG 155.21] kann gegen Beschlüsse der Mitgliederversammlung innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalter von Obersimmental Beschwerde erhoben werden. Es wird diesbezüglich auch auf die Rügepflicht wegen Verfahrensfehlern an der Versammlung gemäss Art. 49a ff des Gemeindegesetzes [GG; BSG 170.11] hingewiesen.
Das Protokoll dieser Mitgliederversammlung liegt vom 18. Juni 2015 bis 18. Juli 2015 bei der Gemeindeschreiberei Lenk öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich und begründet Einsprache beim Schwellenvorstand erhoben werden. Der Schwellenvorstand entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Der Schwellenvorstand
Erstellt am: 06.05.2015