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Informationen aus dem Gemeinderat

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Vereinbarung ÖREB-Kataster

Wer in der Schweiz Grundeigentum besitzt, muss eine ganze «Flut» von Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Einschränkungen beachten. Die Rede ist dabei von den sogenannten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB).

Diese mussten bis anhin bei den zuständigen Verwaltungsstellen einzelnen eingeholt werden. Im Mai 2014 wurde die Gemeinde über die flächendeckende Einführung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) im Kanton Bern informiert. Die Einführung in Boltigen ist für das Jahr 2018 vorgesehen.

Die Erarbeitung und Aufbereitung der Daten erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Geoinformation, dem Amt für Gemeinden und Raumordnung und dem Büro Panorama aus Bern (dieses hat die Gemeinde bei der letzten Ortsplanung begleitet) und der Gerber AG als Datentreuhänder (Vermessungsbüro).

Mitwirkungsverfahren Jaunpassstrasse

Die Jaunpassstrasse ist Teil des schweizerischen Hauptstrassennetzes und verbindet touristische Regionen von übergeordneter Bedeutung.

Übergeordnetes Ziel der Sanierung ist es, eine interventionsfreie Betriebszeit für eine weitere Periode von 2016–2018 und eine langfristig ausreichende Trag-, Verkehrs- und Betriebssicherheit zu gewährleisten bzw. diese zu erhöhen. Aufgrund der erfolgten Schaden- und Mängelüberprüfung auf der gesamten Jaunpassstrasse wurden ca. 80 Mängel als problematisch und prioritär eingestuft.

Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens konnte sich die Gemeinde zu den vorgesehenen Massnahmen im Strassenplanverfahren wie auch im baulichen Unterhalt äussern. Sowohl die Baukommission als auch der Gemeinderat haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht:

Die im Rahmen des baulichen Unterhalts vorgesehenen Massnahmen (Einbau Leitplanken, Bankettverstärkungen usw.) haben aufgrund der vorliegenden Planung eine Verschmälerung von Teilen der Fahrbahn zur Folge, so dass ein Kreuzen von LKW und PW trotz neu zu schaffender Sichtweiten nur ausserhalb dieser Abschnitte möglich sein wird. Dies entspricht nicht der Grundhaltung des Gemeinderates und schafft aus seiner Sicht nur zusätzliche Störungen im Verkehrsfluss.

Aus Sicht der beiden Gremien sollte, zur Gewährleistung und Erhöhung der Verkehrssicherheit für die verschiedenen Benutzer, anstelle der zusätzlich geplanten Ausstellbuchten grundsätzlich eine Verbreiterung der Fahrbahn in Betracht gezogen und näher geprüft werden. Der Gemeinderat wird das weitere Vorgehen in Sachen Instandsetzung der Jaunpassstrasse kritisch verfolgen.

Erstellt am: 24.03.2016

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