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Gemeindeversammlung Boltigen

Kredite in der Höhe von 455’000 Franken genehmigt

38 Stimmberechtigte aus Boltigen genehmigten am 1. Dezember 2015 in der Mehrzweckhalle in Reidenbach/Boltigen diskussionslos sämtliche, vom Gemeinderat beantragten Geschäfte und Kredite in der Höhe einer halben Million. Anlass zu Diskussionen gab einzig der Kredit für die Teilsanierug des Friedhofes. Der europäische Flüchtlingsstrom scheint Boltigen bislang nicht zu erreichen.

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Gemeindeversammlung Boltigen

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© ksm-fotografie

Die 1978 erbaute Abwasserreinigungsanlage in Boltigen ist veraltet und muss bis 2019 erneuert werden.

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Die 25jährige Ruhezeit der im Grabfeld E Begrabenen läuft 2016 ab. Das Grabfeld muss geräumt und die Bodenbeschaffenheit verbessert werden.

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Beim Grüncontainer soll ein Tor eingelassen werden, um den Zugang für grössere Maschinen aufs Friedhofsareal zu ermöglichen.
Kredit zur Wegsanierung Underischmoss-Gräppemaad genehmigt

Die Weggenossenschaft Garstatt-Ried-Ruere plant im nächsten Jahr, den Wegabschnitt «Underischmoos-Ruere-Gräppemaad» mittels einer periodischen Wiederinstandstellung (PWI) zu sanieren. Diese Arbeiten umfassen die Belagssanierung, die Wiederinstandsetzung der Sickerleitung sowie die Reparatur oder den Ersatz von Schächten. Die Sanierung dieses 3,3 km langen Wegabschnittes kostet 434’000 Franken, wobei sich der Beitrag für die Gemeinde auf 305’000 Franken belaufen. Die zuständige Kommission habe den Sachverhalt geprüft und den Gemeinderat beauftragt, das Projekt gemäss den geltenden Reglementen zu unterstützen. Der Antrag wurde diskussionslos genehmigt.

Verpflichtungskredit für den Friedhof

Einerseits soll die Zufahrt zum Friedhof und zum Grüncontainer verbessert werden, weil zurzeit keine grösseren Maschinen auf das Friedhofsareal fahren könnten. Ein neues Tor werde im Bereich des Grüncontainers in den Zaun eingelassen und die Strasse befestigt. Natürlich werde dieses Tor nur im Bedarfsfall geöffnet, ansonsten bliebe es verschlossen. Dafür würden rund 25’000 Franken benötigt. Andrerseits werde im nächsten Jahr das Grabfeld «E» geräumt, da die 25-jährige Ruhezeit der dort Begrabenen abläuft. Diese Räumung birgt Probleme: Die Bodenbeschaffenheit mit einem hohen Lehmanteil verzögert oder verhindert den Verwesungsprozess. Mit der Räumung des Grabfeldes sind daher auch Massnahmen zur Entwässerung und Belüftung des Terrains vorgesehen. Gesamthaft fallen für den Friedhof Kosten in der Höhe von 150’000 Franken an. Nach kurzer Diskussion darüber, ob es Sinn mache, soviel Geld auszugeben, ohne Gewährleistung die Probleme endgültig beheben zu können, wurde dieser Verpflichtungskredit knapp genehmigt.

Alle weiteren Anträge genehmigt

Alle weitere Anträge des Gemeinderates, darunter die Ergänzungen des Abwasserentsorgungs- und Wasserversorgungsreglements, das neue Schulzahnreglement sowie das Budget, erstmals nach dem neuen Rechnungsmodell HRM2 erstellt, wurden diskussionslos genehmigt. Die Steueranlagen für Gemeindesteuern und Liegenschaftssteuern bleiben unverändert. Das per 1. Januar 2016 bestehende Verwaltungsvermögen wird über die nächsten acht Jahre mit einem Abschreibungssatz von 12,5 Prozent linear abgeschrieben. Das Budget 2016 wird mit einem Aufwandüberschuss des allgemeinen Haushalts von 72’900 Franken genehmigt. Der Gesamthaushalt (ohne Rechnungsausgleich der Spezialfinanzierungen) weist einen Aufwandüberschuss von 44’600 Franken aus.

ARA Boltigen muss erneuert werden

Etliche Teile der 1978 erbauten Abwasserreinigungsanlage (ARA) Boltigen erreichen 2018 ihre 30-jährige Lebensdauer. Laut dem Amt für Wasser und Abwasser braucht es daher bis 2019 eine neue Lösung. Der Gemeinderat legte folgende vier Varianten vor: 1. Eine Sanierung, die allerdings nicht sinnvoll umsetzbar wäre; 2. Einen Neubau für ungefähr eine halbe Million Franken im Bereich des heutigen Entsorgungsplatzes und Rückbau der alten Anlage; 3. Anschluss an den bestehenden Kanal ARNI – ARA Thunersee mit einem Neubau eines Pumpkanals via Lee-Fuchshalten-Pfaffenried; 4. Den Anschluss an die ARA Zweisimmen, was aber zu teuer wäre. An einem Infoanlass im Februar 2016 will der Gemeinderat über das weitere Vorgehen informieren, ein Richtungsentscheid soll im März gefällt werden. An einer Gemeindeversammlung im Herbst werde das Projekt und der dazu nötige Kredit beschlossen, damit man in den Jahren 2017/18 bauen könne. Die Inbetriebnahme soll spätestens am 1. Januar 2019 erfolgen.

Kommen Flüchtlinge nach Boltigen?

Am Rande der Versammlung wurde die Frage gestellt, ob Boltigen Flüchtlinge aufnehmen müsse, wie das in Zweisimmen der Fall ist, wo ab dem 15. Dezember in der Markthalle 80 Flüchtlinge aufgenommen werden. Der Kanton Bern sei zur Aufnahme von Flüchtlingen verpflichtet, erklärte Andreas Hutzli, Gemeinderatspräsident von Boltigen. Ob das Boltigen direkt betreffe, sei gegenwärtig weder entschieden noch spruchreif.

Erstellt am: 10.12.2015

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