Aussichtsplattform am Stockhorn:

Positives Gutachten der Eidg. Natur- und Heimatschutzkommission

Im Baubewilligungsverfahren für eine Aussichtsplattform hat die Stockhornbahn AG eine Projektänderung eingereicht. Die Eidg. Natur- und Heimatschutzkommission hat das überarbeitete Projekt als bewilligungsfähig beurteilt.

Positives Gutachten der Eidg. Natur- und Heimatschutzkommission

Am 19. August 2010 stellte die Stockhornbahn AG ein Baugesuch für eine ringförmige Aussichtsplattform von 13 Metern Durchmesser zwischen den beiden «Augen» in der Nordwand des Stockhorns. Dagegen sind Einsprachen von vier Organisationen hängig: Mountain Wilderness, Schweizerischer Alpenclub, Pro Natura und Stiftung Landschaft Schweiz. Die Bauherrschaft hat im Hinblick auf die Einspracheverhandlungen vom 27. Januar 2011 freiwillig eine Begutachtung durch die Eidg. Natur- und Heimatschutzkommission (EN?HK) beantragt. Im Gutachten vom 5. Juli 2011 erwägt die ENHK, dass bauliche Eingriffe im alpinen Raum grundsätzlich heikel seien. Die geplante Plattform sei zwar von Oberstocken aus (oder von weiter weg) kaum zu sehen, sie wäre jedoch aus dem Gebiet Walalpgrat–Baachegg als technischer Fremdkörper sichtbar. Deshalb würde das an sich gut gestaltete Projekt die Landschaft beeinträchtigen. Einer kleineren Aussichtsplattform könnte die ENHK dagegen voraussichtlich zustimmen.

Die Stockhornbahn AG hat eine Projektänderung eingereicht. Die Plattform soll neu nicht mehr ringförmig von Fenster zu Fenster geführt werden, sondern frei tragend als balkonartige Aussichtsplattform vor dem westlichen Fenster eingebaut werden. Die EHNK kam bei der erneuten Beurteilung zum Schluss, dass die Landschaft am Stockhorn nur noch leicht beeinträchtigt werde und aus Sicht Natur und Landschaft bewilligungsfähig sei.

Die Einsprecher erhalten Gelegenheit, sich zum 2. Gutachten der ENHK zu äussern. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung wird anschliessend die Interessenabwägung für das Bauen ausserhalb der Bauzone vornehmen.